SEPA kommt und läßt sich nicht umgehen!

Geschrieben am August 19, 2013 
abgelegt unter: Liquidität, Rechnungswesen

SEPA – Single Euro Payments Area – die Zeit drängt!

Ab dem 1. Februar 2014 wird der unbare Zahlungsverkehr, das betrifft Lastschriftverfahren und Überweisungsvorgänge, nur noch nach den neuen, europäischen Regeln erfolgen. Grund hierfür ist die SEPA-Verordnung, welche den Zahlungsverkehr vereinheitlichen und vereinfachen soll; vgl. hier auch den Beitrag: „Wissenswertes zur Umstellung auf neue Kontodaten„. Noch immer scheint es, dass nicht alle Unternehmen hierauf vorbereitet sind, was die Bundesbank dazu veranlasst, Sorgfalt und Umsichtigkeit anzumahnen, damit eine Abwicklung aller Zahlungen erfolgen kann. Insbesondere besteht die Sorge, dass Liquiditätsengpässe eintreten könne, so nicht alle Zahlungsdaten nicht im Sepa-Format bei der Bank eingereicht werden.

Die Schwierikeit liegt in der Umstellung auf neue Lastschriftverfahren und Überweisungsverfahren!

Wenn der Unternehmer nach dem 1. Februar 2014 das Lastschriftverfahren nutzen kann, müssen u.a. Unternehmen eine Gläubiger-Identifikationsnummer besitzen, deren Ausgabe in Deutschland die Bundesbank in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft übernimmt. Achtung, die Anträge können nur elektronisch bei der Deutschen Bundesbank gestellt werden!

Es muss ein separates SEPA-Mandat vorliegen.

Zu beachten ist, dass man für die SEPA-Basislastschrift und für die SEPA-Firmenlastschrift ein unterschriebenes SEPA-Mandat des Zahlenden vorliegen haben muss, welches die bisherige Einzugsermächtigung ersetzt. Mit dem SEPA-Mandat wird jedem Kunden eine eigene, sogenannte Mandatsreferenz zugewiesen, welche eindeutig sein muss.
Wenn bereits im Kundenverkehr eine schriftliche Einzugsermächtigung vorliegt besteht eine Priviligierung, denn die einmal erteilte Einzugsermächtigung darf auch für den Einzug von SEPA-Basislastschriften genutzt werden. Hierbei ist aber zu beachten und sicherzustellen, dass der Lastschrifteinreicher (z.B. das Versandtunternehmen, der Stromlieferant, die Versicherung) den Kunden über die Umstellung der bisherigen Einzugsermächtigung hin zur SEPA-Lastschrift unter Hinweis auf die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz vorab unterrichtet.

Umstellung der IT-Prozesse

Beachtenswert und nicht zu vernachlässigen ist, dass mit den neuen SEPA-Lastschriftverfahren auch andere und neue Anforderungen an  IT-Prozesse ergeben, denn die neuen Lastschriften und Überweisungen besitzen ein spezifisches Datenformat, für welches eine Umstellung der Softwaresysteme notwendig wird. Neben dem Umstellungsaufwand wird sicherlich auch eine Reihe an Testläufen notwendig, um den reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Daher empfiehlt sich vor Umstellung eine SEPA-Testlaufphase, welche mit der entsprechenden Bank abgestimmt werden muss.

Nerven und zusätzliche Kosten lassen sich durch die rechtzeitige Umstellung vermeiden. Bei Nachlässigkeit drohen den Gläubigern im schlimmsten Fall eine vorübergehende Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Mahnungen.

 

Uwe Merten

 

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

3 Responses to “SEPA kommt und läßt sich nicht umgehen!”

  1. landmatrosen on August 19th, 2013 23:48

    @gruenderblog : SEPA kommt und läßt sich nicht umgehen! http://t.co/5lcWXK1byG via @landmatrosen

  2. Rückschau August: Besuch bei den Blognachbarn - Meine Firma und ich - Meine Firma und ich on August 28th, 2013 15:32

    […] SEPA kommt. Und was heißt das? […]

  3. Holger Genopka on Juni 12th, 2014 20:45

    Kann man Ihre Blogeinträge wie bei http://www.der-onlinesteuerberater.de abonnieren?

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