Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung

Geschrieben am Juli 12, 2013 
abgelegt unter: Forderungsbeitreibung, Liquidität

Reform und Neuerung der Zwangsvollstreckung

Zum 1. Januar 2013 sind Neuerungen eingetreten, welche das Verfahren der Zwangsvollstreckung effektiver gestaltet, die Justiz entlastet und dem Gerichtsvollzieher mehr Möglichkeiten an die Hand geben, sich vor der Vollstreckung ein umfangreiches Bild über den Schuldner zu verschaffen.

Forderungsbeitreibung titulierter Ansprüche des Unternehmers

Letzteres ist sinnvoll und zweckmäßig, um eine bessere Umsetzung bestehender Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche u.a.), sprich Beitreibung offener Forderungen, zu gewährleisten. Viele kennen das Problem, des erfolgreich vor dem Gericht erstrittenen Titels, welcher dann irgendwie nicht umgesetzt werden kann. Grund hierfür bildete oftmals die Tatsache, dass es schwierig war, sich schon zu Beginn des Verfahrens einen Überblick über die Vermögenssituation des Schuldners zu verschaffen, da ein Vollstreckungsablauf einzuhalten war. Die Änderungen haben hier Erleichterungen geschaffen, wie z.B.:

Die Regelungen sollen dazu führen Schuldner früher zu einer Offenlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu bewegen, um eine schnellere Befriedigung der Gläubiger zu erreichen und Verzögerungstaktiken der Schuldner zu unterbinden. Denn die bisherige Vollstreckungspraxis zeigt auf, dass Schuldner erst unter dem Druck der bevorstehenden Zwangsvollstreckung oder Offenlegung der Vermögensverhältnisse dazu zu bewegen sind, einen Zahlungsplan abzuschließen. Neu ist, dass der Abschluss eines Zahlungsplanes nicht mehr nur auf Antrag des Gläubigers möglich ist, sondern seit dem 01.01.2013 eine Regelbefugnis für den Gerichtsvollziehers darstellt, ohne dass es eines gesonderten Auftrages des Gläubigers bedarf, wobei die Rückzahlungsdauer nicht länger als 12 Monate betragen soll.

Neu ist auch, dass nicht wie früher, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis parallel verliefen, sondern nunmehr eine strikte Trennung zwischen der Abnahme der sogenannten Vermögensauskunft und der Veröffentlichung der Information darüber im Schuldnerregister erfolgt. Auch ist die Veröffentlichung an Grunderfordernisse gebunden, welche dem Schuldner erlauben die Eintragung zu vermeiden bzw. entgegenzuwirken, denn eine Veröffentlichung im Schuldnerregister erfolgt nur dann, wenn

Die Eintragungsanordnung besitzt nunmehr eine Gültigkeitsdauer von 2 Jahren statt früher  3 Jahren.

Eine Eintragung im Schuldnerregister ist also künftig nicht mehr gleichzustellen mit der Aktualität der Vermögensauskunft. Die Länder haben zum 01.01.2013 das gemeinsame Vollstreckungsportal eingerichtet, wo Gläubiger aus ganz Deutschland gegen eine Gebühr Informationen über ihre Schuldner abrufen können.

Fazit: Es sind Vereinfachungen für Gläubiger geschaffen worden, Verzögerungen der Schuldner zu vermeiden und schneller über gestärkte Auskunfts-, Ermittlungs- und Informations- sowie Gestaltungsrechte der Gerichtsvollzieher an die Realisierung der offenen titulierten Forderung zu kommen. Gleichzeitig bildet dies eine Chance für Schuldner sich mit einem Zahlungsplan aus bestehenden Schwierigkeiten zu befreien. Bei finanziellen Schwierigkeiten sollte die Liquidität im Auge behalten werden.

Uwe Merten

 

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

One Response to “Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung”

  1. landmatrosen on Juli 13th, 2013 05:32

    @gruenderblog : Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung http://t.co/05jfeW7MMl via @landmatrosen

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