LG Regensburg: Impressumspflicht bei einem gewerblichen Facebook-Auftritt

Geschrieben am Juni 11, 2013 
abgelegt unter: Marketing, Rechtsfragen

Ausweislich des § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen Dienstanbieter, die ihre angeboten Leistungen gegen Entgelt erbringen, ihre Daten darlegen. Das Landgericht Regensburg hat am 31.01.2012 zum Az.: 1 HK O 1884/12 entschieden, dass diese Darlegungspflicht nach § 5 TMG auch bei Facebook-Seiten gegeben ist, so die auf der Facebook-Seite dargestellte Präsentation einen gewissen Grad von Selbständigkeit in Bezug auf die sich präsentierende Firma hat.

Achtung! Unternehmen mit Facebook-Präsenz

Werden bei Facebook gewerbliche Seiten ohne Impressum betrieben, drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Impressum nach §5 Telemediengesetz

Mindestangaben für ein zulässiges Impressum nach § 5 TMG. Das Fehlen der Angaben verstößt gegen §4 Nr. 11 UWG.

Folgende Angaben sind aufzuführen:

Vorbenannte Angaben sind Informationspflichten im Geschäftsverkehr gegenüber dem Verbraucher und damit eine Marktverhaltensregelung, die strikt einzuhalten ist.

Um sich vor Abmahnungen und Unterlassungsaufforderungen von Mitbewerbern zu schützen, sollten Unternehmer, die Facebook zur Darstellung nutzen, dringend die Impressumspflicht für das eigene Unternehmen auf Facebook-Seiten prüfen. Es können so viele  Unannehmlichkeiten vermieden werden; so auch bei den weiteren Plichten von Online-Händlern bei Impressumangaben.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

One Response to “LG Regensburg: Impressumspflicht bei einem gewerblichen Facebook-Auftritt”

  1. landmatrosen on Juni 12th, 2013 02:30

    @gruenderblog : LG Regensburg: Impressumspflicht bei einem gewerblichen Facebook-Auftritt http://t.co/XtbjSWMHKr via @landmatrosen

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