Offene Forderungen im Blick behalten!

Geschrieben am Mai 1, 2013 
abgelegt unter: Liquidität, Rechnungswesen, Rechtsfragen

Forderungen im Blick behalten, um die Liquidität des Unternehmens nicht zu gefährden.

Immer wieder belasten Außenstände die Liquidität des Unternehmens und es besteht die akute Gefahr des Forderungsausfalls. Deshalb sollte peinlich genau darauf geachtet werden, dass  Außenstände möglichst schnell und ohne Verlust realisiert werden.

Nutzung eines straffen Forderungsmenagements!

Hierzu kann eine gute Bürosoftware nützlich sein, welche die Erinnerungs-, Mahn- und letztendlich gerichtlichen Beitreibungsabläufe durch kurze automatische Terminabfolge kurz hält. Im Prinzip kann man sich zu der Äußerung hinreißen lassen, dass, je länger eine Forderung nicht beigetrieben ist bzw. nicht beglichen wurde, die Schwierigkeiten der abschließenden, verlußtfeien Beitreibung steigen; bis hin zur Ergebnislosigkeit. Also, Rechnungen nicht nur schreiben, sondern überwachen.

Immer wieder große Abstände zwischen letztem Mahnschreiben und gerichtlicher Geltendmachung!

Das muss nicht sein! Wer eine Leistung ordnungsgemäß erbracht hat, hat auch ein Anrecht auf eine Gegenleistung. Eine Scheu vor der Anrufung eines Gerichts ist hier fehl am Platz.  Also, wenn der Schuldner auf außergerichtliche Mahnschreiben, eine dringende unbedingte Zahlungsaufforderung, nicht reagiert, ist die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen zur Erlangung eines Vollstreckungstitels zur Durchsetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, zwingend erforderlich, da hier erkennbar ist, dass auf eigenen Antrieb des Schuldners nicht mit einem Ausgleich zu rechnen sein wird.

Zahlungserfolg durch Vollstreckungstitel

Um in den Besitz eines  Vollstreckungstitels zu kommen, ist es erforderlich das gerichtliche Verfahren einzuleiten. Hierbei kommt entweder das gerichtliche Mahnverfahren durch Einreichung eines Mahnbescheides oder die Einreichung einer Klage auf Zahlung zum Tragen.

Das gerichtlichen Mahnverfahren eröffnet dem Gläubiger die Möglichkeit, ohne den aufwendigen Weg eines Klageverfahrens einen Vollstreckungstitel, den Vollstreckungsbescheid, zu erlangen. Bei Vorliegen des rechtskräftigen Vollstreckungstitels kann der Gläubiger dann die offene Zahlungsforderung zzgl. der Vollstreckungskosten beim Schuldner, auch Antragsgegner genannt, durch den zuständigen Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen.

Beim gerichtlichen Mahnverfahren handelt es sich um ein schnelles und kostengünstiges Verfahren gegenüber einer Klage. Dies hängt damit zusammen, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob die Forderung des Gläubigers zu Recht besteht. Darüber hinaus werden keine Beweise erhoben.

Ferner kann der Mahnbescheid beim Amtsgericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Gläubigers/Antragstellers gestellt werden. Unabhängig davon, wie hoch die Forderung ist.

Erlass des Vollstreckungsbescheids als Vollstreckungstitel

Wenn der Schuldner/Antragsgegner dem Mahnbescheid nicht oder zu spät widerspricht, kann der Gläubiger/Antragsteller nach Ablauf der Widerspruchsfrist beim Gericht den Vollstreckungsbescheid beantragen. Das zuständige Amtsgericht erlässt dann den Vollstreckungsbescheid auf Grundlage des nicht angefochtenen Mahnbescheids.

Der Vollstreckungsbescheid auch kurz als „VB“ bezeichnet bildet Grundlage für die Beantragung einer Zwangsvollstreckung beim Gerichtsvollzieher oder z.B. einer beim Vollstreckungsgericht zu beantragenden Kontenpfändung.

Voraussetzung für ein liquides Unternehmen ist, die Überwachung der eigenen Forderungen durch eine gutes und straffes Forderungmanagement.

Uwe Merten

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



Tags: ,

Kommentare

One Response to “Offene Forderungen im Blick behalten!”

  1. Bessere Möglichkeiten der Forderungsbeitreibung nach Titulierung - Existenzgründer Blog on Juli 12th, 2013 14:55

    […] Titel (Urteile, Vollstreckungsbescheide, gerichtliche Vergleiche u.a.), sprich Beitreibung offener Forderungen, zu gewährleisten. Viele kennen das Problem, des erfolgreich vor dem Gericht erstrittenen […]

einen Kommentar schreiben





Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de  kostenloser Counter
Partner