Nebenberufliche Selbständigkeit – Was muss ich beachten?

Geschrieben am April 22, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung

Denken auch Sie daran, neben Ihrem Vollzeitberuf ein Gewerbe anzumelden? Gründe dafür gibt es verschiedene. In den meisten Fällen wird die Aussicht auf einen Mehrverdienst ausschlaggebend sein. Einige behördliche Angelegenheiten sollten Sie aber schon geklärt haben, bevor Sie viel Zeit und Geld investieren.

Was muss ich anmelden?

Wenn Sie sich nebenberuflich selbständig machen möchten, kann der erste Gang der zum Finanzamt sein. Dort können Sie sich auf die Informationen verlassen und Sie werden auch sehen, wie sich der zu erwartende Nebenverdienst auf Ihre Steuern sowie die Beiträge zur Sozialversicherung auswirken würde. Klären Sie auch, wie sich der Nebenverdienst auf eine spätere Rente auswirken wird oder ob es eventuell sinnvoll sein kann, den kompletten Zuverdienst als eine Art Vorsorge zu sehen. Hilfreich ist aber auch der Weg zur zuständigen IHK (Industrie und Handelskammer).
Ein wichtiger Schritt, bevor Sie aktiv werden, ist auch das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Zwar wird eine Nebentätigkeit nicht vom Gesetzgeber ausgeschlossen, jedoch existieren derartige Klauseln in vielen Arbeitsverträgen. Mindestens jedoch müssen Sie sich das schriftliche Einverständnis Ihres Arbeitgebers einholen. Dieser hat natürlich ein Interesse daran, dass der Arbeitnehmer in der „freien Zeit“ so wenig anderweitige berufliche Ablenkung wie möglich hat und sich statt dessen voll darauf konzentriert, sich zu erholen. Bei Nichtmeldung der Nebentätigkeit muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, im Extremfall bis zur Kündigung, gerechnet werden, wenn der Nebenjob nicht ordnungsgemäß beim Arbeitgeber angeben wird. Insbesondere dann, wenn die Selbstständigkeit als eine Art Konkurrenzangebot zum derzeitigen Arbeitgeber gesehen werden kann (Reibungspunkte entstehen oft im Handwerk und der Baubranche).

Vorteil Versicherung?

Ihre Krankenversicherung ist durch eine nebenberufliche Selbstständigkeit nicht betroffen, das heißt konkret, dass Sie weiterhin in der Gesetzlichen Krankversicherung versichert bleiben und auch keine höheren Beiträge zahlen werden. Das hängt in erster Linie damit zusammen, dass Selbstständige, welche dies nur als nebenberufliche Einkommensquelle betreiben, sich nicht zwangsweise krankenversichern müssen, so noch eine gesetzliche Pflichtversicherung greift.
Sie sollten aber eine zusätzliche Unfallversicherung in Betracht ziehen, insbesondere natürlich, wenn das zweite Standbein in einer gefährdeten Branche (z.B. im Bauwesen) angesiedelt ist. Sonst bekommen Sie schnell Probleme, wenn Ihnen während dieser Tätigkeit etwas passieren sollte. Daneben sollten Sie sich über eine Berufsrechtsschutzversicherung informieren, wenn Sie sich selbstständig machen wollen. Es ist auch in vielen Fällen möglich, den Berufs Rechtsschutz von Steuer absetzen zu können. Informieren Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle.

Fazit: Wenn Sie einige wichtige Regeln beachten, ist es relativ problemlos möglich, sich nebenberuflich mit einer Selbstständigkeit ein Zubrot zu verdienen. In vielen Fällen läuft das eigene Geschäft sogar so gut, dass es irgendwann zum Hauptberuf wird. Sprechen Sie aber in jedem Fall im Vorfeld mit Arbeitgeber, Finanzamt und Versicherern, um etwaigen Problemen schon frühzeitig aus dem Weg zu gehen.

 

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.



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