Die Absicherung von Krankheitskosten, Nebenkosten und Folgeproblemen

Geschrieben am April 9, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Versicherung

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Existenzgründer sogenanntes freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. So der Existenzgründer aber nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung von Krankheitskosten (z.B. ärztliche Untersuchung und Beratung, medizinischer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittelkosten usw.).

Mit einer zusätzlichen Krankenhaus-Tagegeldversicherung können bei stationärer Behandlung des Patienten verschiedene weitere Nebenkosten bzw. Ausfälle abgesichert werden. Für einen Selbständigen besteht in der Regel kein Rückgriff auf Krankengeld, so dass Verdienstausfälle bei Erkrankung des Unternehmers/Existenzgründers, unabhängig wo die Behandlung erfolgt (zum Beispiel: im Krankenhaus, zu Hause, Rehabilitationsmaßnahmen), durch eine Krankenhaustagegeldversicherung abgefangen werden.
Für den Fall, dass der Existenzgründer/Unternehmer Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, besteht die durchaus sinnvolle Möglichkeit Zusatzleistungen zum Beispiel mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung  zu erlangen bzw. abzusichern. Zusatzleistungen können sein, zum Beispiel das Anrecht auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztanspruch, privatärztliche Behandlung uvm.

Da die private Absicherung von verschiedenen Faktoren abhängt, können die vorangegangen Ausführungen nur einen Denkanreiz geben. Letztendlich ist der fachkundige Rat bzw. die Bewertung maßgeblich und ausschlaggebend.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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