Die Absicherung von Krankheitskosten, Nebenkosten und Folgeproblemen
Geschrieben am April 9, 2013
abgelegt unter: Existenzgründung, Versicherung
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass der Existenzgründer sogenanntes freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist. So der Existenzgründer aber nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung ist, bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung von Krankheitskosten (z.B. ärztliche Untersuchung und Beratung, medizinischer Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittelkosten usw.).
Mit einer zusätzlichen Krankenhaus-Tagegeldversicherung können bei stationärer Behandlung des Patienten verschiedene weitere Nebenkosten bzw. Ausfälle abgesichert werden. Für einen Selbständigen besteht in der Regel kein Rückgriff auf Krankengeld, so dass Verdienstausfälle bei Erkrankung des Unternehmers/Existenzgründers, unabhängig wo die Behandlung erfolgt (zum Beispiel: im Krankenhaus, zu Hause, Rehabilitationsmaßnahmen), durch eine Krankenhaustagegeldversicherung abgefangen werden.
Für den Fall, dass der Existenzgründer/Unternehmer Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist, besteht die durchaus sinnvolle Möglichkeit Zusatzleistungen zum Beispiel mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung  zu erlangen bzw. abzusichern. Zusatzleistungen können sein, zum Beispiel das Anrecht auf Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztanspruch, privatärztliche Behandlung uvm.
Da die private Absicherung von verschiedenen Faktoren abhängt, können die vorangegangen Ausführungen nur einen Denkanreiz geben. Letztendlich ist der fachkundige Rat bzw. die Bewertung maßgeblich und ausschlaggebend.
Uwe Merten
Tags: Krankenhaustagegeldversicherung, Private Krankenversicherung
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