Scheinselbstständigkeit

Geschrieben am April 6, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Gesetze, Grundlagen

Die Formen der Selbständigkeit sind unterschiedlich und auch das daraus resultierende Auftreten und Arbeiten am Markt. Existenzgründer und Freiberufler, die mit gerade in die Selbstständigkeit gestartet sind, haben das Problem, dass sie meist hauptsächlich für einen Auftraggeber arbeiten.  Hier kann das Problem liegen!

Scheinselbstständigkeit ist, wenn jemand als Selbstständiger auftritt und tätig ist, obwohl er tatsächlich wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet bzw. beschäftigt ist. Dann wird in der Regel von Scheinselbstständigkeit ausgegangen.

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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