Persönliche Absicherung des Selbstständigen

Geschrieben am Februar 26, 2013 
abgelegt unter: Versicherung

Absicherung des Unternehmers und seiner Familie

Jeder Existenzgründer aber auch Unternehmer ist gut beraten, die persönliche Absicherung, neben der betrieblichen Sicherung bzw. Absicherung, nicht aus dem Blickwinkel zu verlieren. Neben so essentialen Versicherungen, wie beispielsweise eine Absicherung für den Krankheitsfall, den Arbeitsausfall und die Sicherstellung der Altersvorsorge sowie die Absicherung der Familie im Ganzen, sind es oftmals die privaten Haftpflichtversicherungen – auch Privathaftpflichtversicherung genannt -, welche in Vergessenheit geraten.

Wen versichert die Privathaftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung sichert die Privatperson und seine Familie, also den privaten Versicherungsnehmer vor Forderungen Anderer im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Anders als ihr Name vermuten lässt, ist die private Haftpflichtversicherung keine wirkliche „Pflichtversicherung“ wie dies von der Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt ist, sondern eine rein freiwillige Versicherung, wo es jedem freisteht, Deckungsumfang und –höhe selbst zu bestimmen.

Absicherung deliktsunfähiger Kinder

Grundsätzlich sind Kinder sind im Vertrag der Eltern mitversichert. Um Ärger zu vermeiden sollte beachtet werden, dass es für Kinder eine Besonderheit gibt, denn es gilt, dass Kinder unter sieben Jahren „nicht deliktfähig“ sind. Für den Geschädigten heißt dies in unerfreulicher Weise, dass es für den Schaden rechtlich betrachtet keinen Schuldigen gibt. Die gesetzliche Schuldfrage ist aber Voraussetzung für die Inanspruchnahme überhaupt, aber auch für die Einstandspflicht der privaten Haftpflichtversicherung, denn diese muss nicht für solche Schäden zahlen. Im Straßenverkehr gilt eine weitere Besonderheit, dort ist das Alter „der Deliktfähigkeit“ auf zehn Jahre festgesetzt. Eine Möglichkeit hat der Geschädigte auf Ersatz seines Schadens nur, wenn die Eltern Ihre Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern verletzt haben. In den meisten Fällen ist dies nicht der Fall oder kann schlichtweg nicht nachgewiesen werden. Wenn nun Eltern unabhängig von der Frage, ob sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht, versichert sein wollen, müssen sie beim Abschluss eines privaten Haftpflichtversicherungsvertrages darauf achten, dass ihre Haftpflichtversicherung ausdrücklich deliktunfähige Kinder mitversichert. Der Extraschutz für Kinder unter sieben Jahren (zehen Jahren im Straßenverkehr) wird bereits von vielen Versicherungen angeboten.

Absicherung der typischen Risiken des Lebens und des Alltags.

Es ist festzustellen, dass  eine private Haftpflichtversicherung eigentlich von jedem benötigt bzw. gebraucht wird, denn sie deckt die typischen Risiken des Lebens und Alltags ab. Schon die kleinste Unachtsamkeit im täglichen Leben ist geeignet, erheblichen Schaden anzurichten oder auszulösen und kann auch, im schlimmsten Fall, den finanziellen Ruin bedeuten, denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht die Verpflichtung, zum Ersatz des entstandenen Schadens, den man anderen verursacht hat; und dies unabhängig von der Höhe. Abgesichert werden Schäden durch die private Haftpflichtversicherung, wie Personenschäden an Leib und Leben, Sachschäden, Vermögensschäden – auch finanzielle infolge der verursachten Personen-und/oder Sachschäden sowie auch einige reine Vermögensschäden usw.

Voraussetzung bei der der Einstandspflicht: Fahrlässigkeit und privater Bereich

Voraussetzung für die Einstandspflicht der Versicherung ist, dass der entstandene Schaden im privaten Bereich und durch Fahrlässigkeit, was auch die grobe Fahrlässigkeit umfasst, entstanden bzw. herbeigeführt ist.

Die Haftpflichtversicherer stellen Ihr Angebot auf die sich regelmäßig ändernden Lebensumstände und -verhältnisse ein, so dass es sich empfiehlt, regelmäßig auch bestehende Versicherungen im Hinblick auf die Grundabdeckungen, den Grundschutz auf individuelle  wichtige zusätzliche Deckungserweiterungen abzuprüfen und Versicherungen untereinander abzugleichen. Hierbei sind Onlineportale, wie „Finanzprofit“ mit Ihren vertiefenden Ausführungen und wo man Private Haftpflichtversicherung online vergleichen kann gern behilflich.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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