GmbH ist nicht immer als Rechtsform erlaubt

Geschrieben am Februar 6, 2013 
abgelegt unter: Arztpraxis, Existenzgründung, Rechtsformen

Einzelpraxis eines Arztes momentan nicht als GmbH möglich und nicht dienlich oder schlichtweg nicht gewollt!

Bei der GmbH-Gründung steht meist die Motivation der  Haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Gesellschaft sowie steuerliche Aspekte im Vordergrund.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 15.08.2012 zum Aktenzeichen (B 6 KA 47/11 R) steht fest, dass eine einzelne Arztpraxis nicht in der Rechtsform als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer anderen Form als Kapitalgesellschaft geführt werden kann. Das Gesetz lässt dies zumindest für Vertragsärzte nicht zu, wie dies das BSG in Kassel entschied. Ausgangspunkt des  Streits sind die bestehenden Sondervorschriften für Medizinische Versorgungszentren (MVZ), denn diese können als Kapitalgesellschaft geführt werden, etwa als GmbH oder auch als eingetragene Genossenschaft (eG).

Die Überlegungen zur Führung einer Arztpraxis in Form einer GmbH sind nicht neu, denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Rechtmäßigkeit einer Zahnärzte-GmbH überlegen vermehrt auch  Ärzte, ob sie Leistungen in Form einer GmbH anbieten sollen. Ausgangspunkt bildet hier die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH), welcher im Jahre 1993 festgestellte, dass das  Zahnheilkundegesetz es einer GmbH nicht verbietet, ambulante Zahnbehandlungen als eigene vertragliche Leistung zu erbringen. Seitdem wird vermehrt diskutiert, ob die GmbH als neues Einsatzfeld für den Betrieb einer Arztpraxis in Betracht kommt und sinnvoll ist.

Ansatz: gewollte Haftungsbeschränkung

Ansatzpunkt für die Gründung einer GmbH kann eine gewollte Haftungsbeschränkung sein, denn als geführtes Einzelunternehmen haftet der Arzt für seine Praxis uneingeschränkt mit seinem gesamten privaten Vermögen. Die umfängliche persönliche Haftung gilt auch bei Gruppenpraxen, wie die die Partnerschaftsgesellschaft und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die Begrenzung des haftungsrechtlichen Risikos, als Grundmotiv einer Gründung einer GmbH, stößt aber an Grenzen.

Persönliche Haftung des Arztes für Behandlungsfehler bleibt!

Losgelöst von der geführten Rechtsform der Arztpraxis besteht immer eine persönliche Haftung der Ärzte gegenüber den Patienten, das heißt, dass die Rechtsform der GmbH die in ihr tätigen Ärzte nicht vor einer persönlichen Haftung für Behandlungsfehler bewahrt. Es bleibt also bei dem Grundsatz, dass jeder Arzt für seine Behandlung verantwortlich ist und im Falle von Fehlern persönlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden kann.

Anmerkung des Autors:

Systematisch betrachtet, kann der Argumentation, welche von der Ungeeignetheit der Gesellschaftsform der Kapitalgesellschaften für die Berufsausübung als Arzteinzelpraxis ausgeht,nicht vollumfänglich gefolgt werden. Denn streng genommen, haftet die GmbH als Gesellschaft und darüber hinaus der Arzt aus persönlicher Haftung für Behandlungsfehler. Es kann doch eigentlich festgestellt werden, dass aus Sicht des Patienten, eine Haftungsmehrung auf zwei Personen, nämlich auf die juristische Person (z.B. GmbH) und die natürliche Person (behandelnder Arzt) erfolgt.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



Tags: , , ,

Kommentare

One Response to “GmbH ist nicht immer als Rechtsform erlaubt”

  1. Jenni on Juni 1st, 2013 01:02

    Thank you for the auspicious writeup. It in fact
    was a amusement account it. Look advanced to more added agreeable from you!
    By the way, how could we communicate?

einen Kommentar schreiben





Blogverzeichnis - Blog Verzeichnis bloggerei.de  kostenloser Counter
Partner