Einvernehmliche Lösungssuche spart Geld, Zeit und Nerven

Geschrieben am Januar 30, 2013 
abgelegt unter: Organisation, Rechtsfragen, Tipps und Tricks

Bekannt ist, dass Gerichtsverfahren wichtige Zeitreserven, Geld und Nerven kosten. Die Hemmschwelle, Streitigkeiten vor Gericht auszutragen ist hoch. Hinzu kommt, dass der Unterlegene in der Regel leer ausgeht und möglicherweise noch die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen hat. Bei einem solchen Ende kann festgestellt werden, dass das Verhältnis zwischen den Streitparteien unkittbar zerstört ist. Die Schwierigkeit des Rechtes besteht darin, dass, auch wenn man sich im Recht wähnt, nicht immer Recht bekommt.

Fest steht, dass ein Urteil zwar den aktuellen Streit beendet, eine vernünftige Lösung sieht aber oft anders aus.

Einvernehmliche Konfliktlösung

Um nicht jeden Streit einer gerichtlichen Entscheidung zuzuführen, gibt es die sogenannte Mediation, ein freiwilliges, außergerichtliches Verfahren, wo Konflikte für beide Streitparteien gelöst werden können. Bei der Suche nach der einvernehmlichen Lösung werden die Parteien von einem Vermittler, dem Mediator, unterstützt.

Die beachtlichen Erfolgsquoten sprechen für sich. Die einvernehmliche Konfliktlösung ist einerseits billiger und andererseits auch nachhaltiger, und was überaus wichtig ist, die Konfliktparteien können sich im Anschluss „noch in die Augen blicken.“ Gerade im Wirtschaftsleben und der Arbeitswelt ist es wichtig, Konflikte im Entstehungsstadium zu lösen. Die hierbei gewonnene Zeit und Finanzkraft kann gewinnorientiert im Unternehmen genutzt werden.Der Mediator muss sein Fach verstehen; es ist nicht verwunderlich, dass viele Mediatoren in der Wirtschaft dem juristischen Berufsfeld entspringen. Nur einem geübten und fachlich versierten Mediator wird es gelingen einen konstruktiven Gesprächs- und Verhandlungsablauf anzuleiten. Eine Garantie für eine erfolgreiche Lösung kann aber nicht gegeben werden, denn beide Konfliktparteien müssen die Einigung wollen und einen gemeinsamen Konsens zum Ziel haben.

Mediationsverfahren

Die Mediation beginnt mit der Verständigung der Parteien auf eine freiwillige Mediation mit der gemeinsamen Suche nach dem geeigneten Mediator. Mit dem Mediator wird eine Abrede geschlossen, wo sich alle Seiten zu einer konstruktiven Mitarbeit und Lösungssuche verpflichten. Die Mediation ist natürlich nicht kostenfrei, so dass gleichzeitig Umfang, zeitliche Dauer und Vergütung der Mediation vereinbart werden. Im Folgenden werden die Konflikte bearbeitet, was im Idealfall zu einer einvernehmlichen Lösung führt. Dieses Ergebnis wird von den Parteien nochmals überprüft, meist auch unter der Zuhilfenahme eines Beraters, und schließlich schriftlich in einer so genannten Mediationsvereinbarung verbindlich festgehalten.

Es gilt für Unternehmer nachzudenken, ob es eine  sinnvolle Variante darstellt, Mediationsverfahren und auch Schiedsgerichtsverfahren in die Firmenphilosophie aufzunehmen, um möglicherweise mehr Ressourcen für die eigentliche Arbeit zu schaffen bzw. frei zu halten.

Uwe Merten

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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