Rundfunkgebühren ab 2013

Geschrieben am Januar 22, 2013 
abgelegt unter: Aktuell, Existenzgründung, Rechtsfragen

Ab 01. Januar 2013 ist alles anders. Die GEZ-Gebühr wird durch den neuen Rundfunkbeitrag ersetzt. Das heißt in Kurzform: Künftig muss jeder Haushalt bzw. jede Betriebsstätte zahlen, unabhängig davon, ob ein Fernseher, ein Radio oder sonstiger Empfänger vorhanden ist.

Neuregelung

Grundaussage der Neuregelung ist die Abwendung vom gerätebezogenen Absatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Es kommt auch nicht mehr auf die Art der Empfangsgeräte an, denn entscheidend ist alleinig das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Wohnung.

Was heißt dies für die Unternehmer?

Ab 01. Januar 2013 wird daher nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Unternehmen die Berechnungsgrundlage bilden,  sondern für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte, der Betriebsstätten an sich und der betrieblichen genutzten Fahrzeuge über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden.  Dabei soll gemäß der Neuregelung eine Rundfunkgebühr nicht teurer werden, als die bisherige Gebühr. Dennoch sind sich die Kritiker bereits einig, dass das neue Modell teilweise deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Rundfunkgebühren bei Unternehmen haben wird. Bei kleinen Betrieben mit maximal acht Beschäftigten wird ein Drittel des Rundfunkbeitrags eingefordert, also monatlich 5,99 Euro. Es erfolgt eine Staffelung nach Anzahl der Beschäftigten im Unternehmen, denn je mehr Beschäftigte das Unternehmen hat, desto höher ist die Gebühr. Zum Beispiel: Ein Unternehmen hat 500 Mitarbeiter, dann beträgt der Beitrag etwa das 20-fache des Rundfunkbeitrags, bei Mitarbeiterzahlen ab 5.000 schon das 80-fache und ab 20.000 Mitarbeitern das 180-fache des Beitrags. Außerdem wird zukünftig jedes Unternehmen zur Zahlung herangezogen, unabhängig davon, ob und wie viele Empfangsgeräte es bereit hält. Große Probleme  mit dem neuen Rundfunkbeitrag haben Betriebe mit Filialbetrieb angemeldet, weil Unternehmen mit vielen Standorten, deutlich stärker belastet werden als Unternehmen, die nur an einem Standort mit der gleichen Gesamtmitarbeiterzahl tätig sind. Hier wird deutlich, dass wohl die Neuregelung einer Korrektur oder Anpassung bedarf.

Die spannende Frage stellt sich: Wie erfährt der Beitragsservice wer Beitragspflichtig ist?

Der Beitragsservice erfährt durch das Abgleichen von Daten mit den Bürgerämtern, wer wo gemeldet ist und ob der Rundfunkbeitrag gezahlt wird. Von daher müssen alle, die bisher noch nicht bei der GEZ registriert waren, ab Januar 2013 ihre Wohnung beim Beitragsservice anmelden.

Uwe Merten

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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