Freiberufler

Geschrieben am Januar 14, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung

Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Gewerbe und freier Tätigkeit

Oftmals bereitet die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern Schwierigkeiten. Der Grund liegt darin, dass auch die freien Berufe / Tätigkeiten mit einer Erwerbsabsicht verbunden sind.

Kriterien der Abgrenzung

Die Abgrenzung erfolgt, wie folgt: Die Gewerbeausübung wird bejaht, wenn der Unternehmer

Grundlegend kann man hier feststellen, dass dies auch auf die klassischen Tätigkeiten der Freiberufler Anwendung finden müsste, die Merkmale treffen zu. Aber, traditionell wissenschaftliche, künstlerische, lehrende, heilende und rechtsberatende Tätigkeiten sowie andere ähnliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, werden nicht als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung angesehen, sondern als sogenannte „Freie Berufe“. Das Abgrenzungsmerkmal ist die geistige und schöpferische Arbeit der Freiberufler.

Freie Berufsbilder

Zu den freien Berufen zugehörig sind Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen und Krankenpfleger, Tierärzte, ferner Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte aber auch Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker sowie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetscher und weitere den Katalogberufen ähnliche Berufe.

Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer abführen und melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Von dort wird ihnen die notwendige Steuernummer zugeteilt.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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