Freiberufler
Geschrieben am Januar 14, 2013
abgelegt unter: Existenzgründung
Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Gewerbe und freier Tätigkeit
Oftmals bereitet die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern Schwierigkeiten. Der Grund liegt darin, dass auch die freien Berufe / Tätigkeiten mit einer Erwerbsabsicht verbunden sind.
Kriterien der Abgrenzung
Die Abgrenzung erfolgt, wie folgt: Die Gewerbeausübung wird bejaht, wenn der Unternehmer
- persönlich unabhängig ist; also fremden Weisungen und Abhängigkeiten nicht unterworfen ist
- eine erlaubte und regelmäßige Tätigkeit ausübt und
- dabei einen Gewinn anstrebt.
Grundlegend kann man hier feststellen, dass dies auch auf die klassischen Tätigkeiten der Freiberufler Anwendung finden müsste, die Merkmale treffen zu. Aber, traditionell wissenschaftliche, künstlerische, lehrende, heilende und rechtsberatende Tätigkeiten sowie andere ähnliche Dienstleistungen höherer Art, die eine höhere Bildung erfordern, werden nicht als Gewerbe im Sinne der Gewerbeordnung angesehen, sondern als sogenannte „Freie Berufe“. Das Abgrenzungsmerkmal ist die geistige und schöpferische Arbeit der Freiberufler.
Freie Berufsbilder
Zu den freien Berufen zugehörig sind Ärzte, Zahnärzte und andere Heilberufe wie Heilpraktiker, selbständige Hebammen und Krankenpfleger, Tierärzte, ferner Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte aber auch Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker sowie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetscher und weitere den Katalogberufen ähnliche Berufe.
Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer abführen und melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an. Von dort wird ihnen die notwendige Steuernummer zugeteilt.
Uwe Merten
Tags: Freiberufler, Start in die Freiberuflichkeit
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