Steuerfälligkeit und knapp gefüllte Unternehmenskasse!

Geschrieben am Januar 11, 2013 
abgelegt unter: Existenzgründung, Finanzierung, Liquidität, Steuern

Es ist nicht selten, dass Unternehmen fälligen Steuerzahlungen ausgesetzt sind, aber der Finanzhaushalt des Unternehmens eine rechtzeitige Bezahlung nicht erlaubt. Die maßgeblichen Gründe für diesen Zustand können verschieden sein. In der Regel gehen Unternehmen, gerade Existenzgründer, nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit an die Bildung von entsprechenden Rücklagen für eventuelle Nachzahlungen heran. Neben Einkommenssteuerzahlungen /-abschlusszahlungen kann es auch zu Lohnsteuer-/ und/oder Umsatzsteuernachzahlungen kommen, mit der Folge, dass das Unternehmen schnell und plötzlich in eine Liquiditätskrise rutscht. Dies kann je nach Umfang auch die Grenze zur Insolvenzantragspflicht überschreiten.

Hier gilt es sofort aktiv zu werden!

Zunächst ist die Frage vordergründig, ob die Finanzlücke durch laufende Einnahmen abgedeckt werden kann oder ob Fremdmittel aufgebracht werden müssen bzw. ob andere Möglichkeiten der Kompensation gegeben sind.

Überblick verschaffen – Liquiditätsplan

Um sich einen Überblick zu verschaffen ist im Zustand der nicht ausreichenden Finanzmittel zunächst ein Liquiditätsplan aufzustellen. Hiermit wird der voraussichtliche Liquiditätsbestand ermittelt, wobei der Plan als Controlling-Instrument zur rechtzeitigen Risikoeinschätzung verstanden wird. Bei Aufstellung eines Liquiditätsplanes werden alle Zahlungsflüsse der betreffenden Betriebsplanungsperiode aufgelistet. Beim Liquiditätsplan steht die immer die Zahlungsfähigkeit im Vordergrund; gleichzeitig soll Risiken entgegengewirkt werden. Anders als bei der Gewinn und Verlustrechnung wird eine tägliche, wöchentliche, monatliche, quartalsweise oder jährliche Aufstellungsperiode angesetzt, wo nur zahlungswirksame Geldflüsse aufgelistet und dargestellt werden. Es geht um die „Flüssigkeit“ des Unternehmens. Der Betrachtungszeitraum (Aufstellungsperiode) ist vom Geschäftsfeld des Unternehmens abhängig. Im Wesentlichen wird beim Liquidationsplan zunächst der Anfangsbestand, die liquiden Mittel – Bank und Kasse – ermittelt hinzugerechnet werden Einzahlungen einer Periode ergibt die verfügbaren Mittel. Von den verfügbaren Mitteln werden die Auszahlungen einer Periode abgezogen, so dass der Endbestand der liquiden Mittel als Ergebnis vorliegt.

Kurzes oder längerfristiges Liquiditätsproblem

Hat man sich einen Überblick verschafft, kann ermittelt werden ob es sich um einen  kurzfristigen Engpass – von bis zu drei Monaten – handelt und mit einem sicheren Ausgleich der Steuerforderung des Finanzamtes gerechnete werden kann. So ist es möglich, den Zeitablauf des regulären Vollstreckungsverfahrens des Finanzamtes auszunutzen, welche in der Regel um die zwei bis drei Monate liegt, bevor ein Vollstreckungsbeamter im Unternehmen erscheint. Allerdings wächst auch zusätzlich die Gefahr, dass die Konten des Steuerschuldners durch das Finanzamt gepfändet werden. Neben den Negativeintragungen hat man sich dann auch seinem Kreditinstitut zu erklären und sinkt in der Bewertung. Ferner ist zu berücksichtigen, dass das Ausnutzen der „Vollstreckungszeit“ teuer wird, denn für jeden angefangenen Monat werden gemäß Â§ 240 AO 1 Prozent Säumniszuschläge fällig. Wird nach zwei bis drei Monaten die Vollstreckung angekündigt und die Steuerschuld noch nicht bezahlt, sollte nunmehr schleunigst der Weg zum Vollstreckungsbeamten des Finanzamtes gesucht werden. Hat man es aber soweit kommen lassen, muss man dem Vollstreckungsbeamten aber mindestens die Zahlung eines wesentlichen Teils der Steuerschuld innerhalb kürzester Zeit zusichern.

Kontaktierung Finanzamt – Eigeninitiative

Ist allerdings von vornherein erkennbar, dass innerhalb der kurzen Zeitspanne von drei Monaten ein Ausgleich der Steuerschuld nicht zuverlässig gewährleistet werden kann, ist zu empfehlen sofort und ohne Aufschub die Initiative zu ergreifen, um eine Prolongierung (Streckung) der Steuerschuld zu erreichen. Dies ist nicht so einfach, da vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Finanzamt nicht ohne weiteres Vollstreckungsaufschübe gewährt werden können. Es gilt der Grundsatz, je schneller die Schuld getilgt bzw. abgetragen werden kann, umso höher ist die Verhandlungsbereitschaft des Finanzamtes.

Möglichkeiten der späteren Begleichung:

Stundung

Steuerherabsetzung

Vollstreckungsaufschub

Fazit: Die Unternehmensfinanzen im Blick zu behalten und finanziellen Engpässen bzw. Risiken vorzubeugen (event. durch Rücklagenbildung) ist eine der Kernaufgaben im Unternehmen. Hilfreich sind hier Buchhaltungsprogramme die in der Regel auch wirtschaftliche Auswertungen bereit halten.

Uwe Merten

 

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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