Suche nach Mitarbeitern – Stellenausschreibungen

Geschrieben am November 30, 2012 
abgelegt unter: Mitarbeiter, Organisation, Rechtsfragen

Beachtung des Allgemeinen Gleichbebehandlungsgesetz (AGG)

Stellenausschreibungen für ein Unternehmen erfolgen auf verschiedenen Wegen. Größere  Unternehmen schreiben Stellen erst einmal intern (Intranet und/oder Informationsbrett) aus, unabhängig davon, ob diese frei geworden sind oder neu geschaffen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Schaltung von kostenpflichtigen Stellenanzeigen in den regionalen aber auch überregionalen Tageszeitungen, Veröffentlichungsplattformen im Internet aber auch bei den Arbeitsagenturen.

Grundlage für eine Stellenanzeige ist, dass alle notwendigen Angaben enthalten sind, wie:

Daneben ist das bei der Formulierung von Stellenausschreibungen das Allgemeine Gleichbebehandlungsgesetz (AGG) zu beachten, damit Verstöße vermieden werden. Insbesondere sind Benachteiligungen zu vermeiden, z.B.  von älteren Menschen, Behinderten, eines bestimmten Geschlechts usw. Die Fehler unterlaufen in der Regel aus bloßer Sorg- und Gedankenlosigkeit. Um mögliche gerichtliche Inanspruchnahmen durch potentielle oder abgelehnte Interessenten der Stelle zu vermeiden, sollte man sich bei Schaltung von Anzeigen umfassend hinsichtlich Form und Inhalt informieren.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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