Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen

Geschrieben am November 5, 2012 
abgelegt unter: Existenzgründung, Steuern

Kleinunternehmerregelung

Speziell für Kleinunternehmen hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, welche dass alltägliche Geschäftsleben vereinfachen können, denn Unternehmer mit einem niedrigen Umsatz werden wie Nichtunternehmer behandelt. Dies führt dazu, dass, wenn man als Kleinunternehmer gilt, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Die so genannte Kleinunternehmerregelung ist in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.

Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinunternehmer sind:

1. Der  Jahresumsatz – bei Existenzgründern der hochgerechnete, voraussichtliche – einschließlich der möglichen Umsatzsteuer darf voraussichtlich nicht 17.500 € überschreiten.

2. Im Folgejahr darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des betreffenden Jahres 50.000 € nicht übersteigen.

Nachteilig kann sich diese Regelung auswirken, wenn größere Investitionen mit einem zu erwartenden Vorsteuerüberschuss getätigt werden sollen, denn wer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, kann diese auch nicht mit der Vorsteuer verrechnen. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung zu optieren, das bedeutet, der Unternehmer verzichtet auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und wählt die normale Besteuerung mit Vorsteuerabzug. Zu beachten gilt, dass bei „Ziehen“ der Option, in der Folge in  Rechnungen Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden muss und diese Option eine Bindung von fünf Jahren entfaltet.

Es empfiehlt sich grundsätzlich abzuwägen, ob nicht eventuell doch die normale Besteuerung „Regelbesteuerung“ – also die Ausweisung der Umsatzsteuer – günstiger ist. Dies kann möglich sein, wenn der Unternehmer hohe Ausgaben für Investitionen und/oder Warenlieferungen hat.

Hat sich der Unternehmer/Existenzgründer für die normale Besteuerung entscheiden, ist dieser ebenfalls für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Bei der normalen Besteuerung „Regelbesteuerung“ muss der Unternehmer monatlich /vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und auch die Umsatzsteuer abführen.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

2 Responses to “Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen”

  1. Josef on November 6th, 2012 21:45

    Hallo,

    vielen Dank für den interessanten Artikel. Diesem ist nichts hinzuzufügen. Gerade für Anfänger in derSelbständigkeit kann die Kleinunternehmerregelung eine tolle Sache sein. Weil es einfach einfacher ist.

    freundliche Grüße
    Josef

  2. Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog - Ixpro.de - Suchmaschine Forschung on November 10th, 2012 04:00

    […] Speziell für Kleinunternehmen hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, …www.ixpro.de/…/existenzgrundung-mit-steuerlicher-erleichter… Originalartikel lesen Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in News Existenzgründung von admin. […]

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