Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen
Geschrieben am November 5, 2012
abgelegt unter: Existenzgründung, Steuern
Kleinunternehmerregelung
Speziell für Kleinunternehmen hat der Gesetzgeber einige Regelungen geschaffen, welche dass alltägliche Geschäftsleben vereinfachen können, denn Unternehmer mit einem niedrigen Umsatz werden wie Nichtunternehmer behandelt. Dies führt dazu, dass, wenn man als Kleinunternehmer gilt, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss. Die so genannte Kleinunternehmerregelung ist in § 19 Umsatzsteuergesetz geregelt.
Voraussetzungen für die Einstufung als Kleinunternehmer sind:
1. Der Jahresumsatz – bei Existenzgründern der hochgerechnete, voraussichtliche – einschließlich der möglichen Umsatzsteuer darf voraussichtlich nicht 17.500 € überschreiten.
2. Im Folgejahr darf der voraussichtliche Gesamtumsatz des betreffenden Jahres 50.000 € nicht übersteigen.
Nachteilig kann sich diese Regelung auswirken, wenn größere Investitionen mit einem zu erwartenden Vorsteuerüberschuss getätigt werden sollen, denn wer keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt, kann diese auch nicht mit der Vorsteuer verrechnen. Für diese Fälle besteht die Möglichkeit, zur Regelbesteuerung zu optieren, das bedeutet, der Unternehmer verzichtet auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung und wählt die normale Besteuerung mit Vorsteuerabzug. Zu beachten gilt, dass bei „Ziehen“ der Option, in der Folge in Rechnungen Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden muss und diese Option eine Bindung von fünf Jahren entfaltet.
Es empfiehlt sich grundsätzlich abzuwägen, ob nicht eventuell doch die normale Besteuerung „Regelbesteuerung“ – also die Ausweisung der Umsatzsteuer – günstiger ist. Dies kann möglich sein, wenn der Unternehmer hohe Ausgaben für Investitionen und/oder Warenlieferungen hat.
Hat sich der Unternehmer/Existenzgründer für die normale Besteuerung entscheiden, ist dieser ebenfalls für fünf Jahre an diese Entscheidung gebunden. Bei der normalen Besteuerung „Regelbesteuerung“ muss der Unternehmer monatlich /vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung für das Finanzamt erstellen und auch die Umsatzsteuer abführen.
Uwe Merten
Tags: Kleinunternehmer, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuer
Kommentare
2 Responses to “Existenzgründung mit steuerlicher Erleichterung bei sog. Kleinunternehmen”
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Hallo,
vielen Dank für den interessanten Artikel. Diesem ist nichts hinzuzufügen. Gerade für Anfänger in derSelbständigkeit kann die Kleinunternehmerregelung eine tolle Sache sein. Weil es einfach einfacher ist.
freundliche Grüße
Josef
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