Rechnungen und deren Inhalt – Vorsteuerabzugsberechtigung

Geschrieben am November 2, 2012 
abgelegt unter: Rechnungswesen, Steuern

Neben zivilrechtlichen Grundlagen haben Rechnungen vor allem für den vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger besondere Bedeutung. Denn ausweislich des Umsatzsteuer-Anwendungserlass wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Rechnungen, die vollständig und richtig sind, zum Vorsteuerabzug berechtigen. Es liegt im Eigeninteresse des Rechnungsempfängers die Rechnungen und deren Angaben auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen.

Welche Anforderungen muss die Eingangsrechnung erfüllen?

Eingangsrechnungen müssen nach dem Umsatzsteuer-Gesetz (UStG), dort gem. § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 folgende Angaben ausweisen:

„…

 § 14 Ausstellung von Rechnungen

 …

 (4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:

  1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
  2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
  3. das Ausstellungsdatum,
  4. eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
  5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
  6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
  7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
  8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt und
  9. in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.

…“

vergleiche den vollständigen Gesetzestext: http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Wenn Unternehmer/Existenzgründer Leistung für andere Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ohne Unternehmereigenschaft ausführt, besteht die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung. Hierfür hat dieser in der Regel eine Frist von sechs Monaten einzuhalten. Als Rechnung gilt auch eine Gutschrift, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird; zum Beispiel auch, wenn eine Rechnung pflichtwidrig nicht erstellt wurde, aber schon eine Zahlung erfolgt ist.

Wie immer gibt es im Steuerrecht viele Ausnahmen und Besonderheiten, so dass empfohlen wird, betreffend möglicherweise eingreifender Erleichterungen zum Beispiel, für so genannte Kleinbetragsrechnungen u.a. genaue Abklärung zu schaffen.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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Kommentare

One Response to “Rechnungen und deren Inhalt – Vorsteuerabzugsberechtigung”

  1. Gestaltung von Geschäftsbriefen - Existenzgründer Blog on Januar 1st, 2013 17:58

    […] Besonderheiten für die Erstellung und Ausreichung von Rechnungen sind gesondert zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Rechnungen für den vorsteuerabzugsberechtigten Rechnungsempfänger. Nähere Informationen unter Rechnungen und deren Inhalt – Vorsteuerabzugsberechtigung. […]

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