GmbH – wirkungsvolle Möglichkeit, ein Unternehmen zu führen

Geschrieben am Oktober 30, 2012 
abgelegt unter: Rechtsformen

Gerade Neugründer stellen sich oft die Frage nach der geeignetsten Rechtsform für Ihr Unternehmen. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat sich gegenüber Kunden aber auch den Banken im Laufe der Zeit etabliert. Das Ansehen einer GmbH ist höher als bei den anderen Rechtsformen und bringt zudem auch noch den Vorteil mit sich, dass die Gesellschafter nicht mit Ihrem Privatvermögen haften müssen. Für Verbindlichkeiten haftet die GmbH lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen, daher ist diese Rechtsform, für sämtliche Unternehmen aller Branchen bestens geeignet.

Eine GmbH kann von natürlichen oder auch juristische Personen gegründet werden. Die Gründung einer GmbH bringt aber auch einige Formalitäten mit sich. So muss am Anfang ein Gesellschaftervertrag geschlossen werden, in dem die Gesellschafter und der Zweck der Tätigkeit benannt werden müssen, wo die GmbH Ihren zukünftigen Sitz hat und wann der Zeitpunkt der Gründung ist. Ferne muss auch die Höhe des Stammkapitals niedergeschrieben werden. Dieser Gesellschaftervertrag muss durch einen anerkannten Notar amtlich beurkundet werden und dieser Vertrag wird nach der Beurkundung an das zuständige Registergericht übersandt, wo dieser dann verwahrt wird. Wenn sich später Änderungen aus diesem Gesellschaftervertrag ergeben, müssen diese dem zuständigen Registergericht mitgeteilt werden. Zu den Veränderungen zählen nicht nur die Gesellschafter, sondern auch die Bestellung von neuen Geschäftsführern. Diese sind nämlich dafür verantwortlich, dass die Geschäfte des Unternehmens ordnungsgemäß geführt, die Sozialabgaben und Steuern korrekt abgeführt werden und bei einer drohenden Insolvenz rechtzeitig die geeigneten Maßnahmen ergriffen werden. Immerhin müssen die hiesigen Gerichte wissen, wer der Ansprechpartner in dem Unternehmen ist, da diese sich strafbar machen können, wenn die Geschäftsführer sich nicht an die Gesetzte halten.

Schon bei der Gründung einer GmbH ist darauf zu achten, dass alle Tätigkeiten zu dokumentieren sind. Die gilt vor allem im Blick auf die Finanzbehörden. So ist zum einen eine doppelte Buchführung nötig, es muss ein Jahresabschluss erstellt und den Finanzbehörden übermittelt werden. Gerade bei GmbH ist die Wahrscheinlichkeit, dass das zuständige Finanzamt eine Betriebsprüfung veranlasst, hoch. Deshalb empfiehlt es sich, vom ersten Tage des Bestehens an durch eine korrekte Buchführung dafür zu sorgen, dass die Zahlen jederzeit transparent nachvollzogen werden können. Da Steuerunterlagen ohnehin zehn Jahre aufbewahrt werden müssen, empfiehlt es sich deshalb, über ein geeignetes Computerprogramm den verlässlichen Überblick über die Geschäfte auch im Rückblick über Jahre zu verschaffen. Am geeignetsten ist es, wenn sich die Gesellschafter einen Steuerberater suchen, der die GmbH von Anfang an betreut. So kann dieser immer rechtzeitig auf bestimmte Umstände reagieren.

Bei der Gründung einer GmbH ist darauf zu achten, dass diese eine Mindesteinlage von 25.000 Euro nachweisen muss. Die Einlage kann als Barvermögen hinterlegt werden, aber auch Sacheinlagen sind hier erlaubt. Im Falle einer Insolvenz ist lediglich das eingezahlte Stammkapital zu verwerten, das Privatvermögen von den Gesellschaftern spielt dabei keine Rolle und wird nicht angetastet. Eine GmbH kann Verträge abschließen, kann Eigentum erwerben oder auch vor Gericht gegen andere klagen – allerdings kann sie auch selbst verklagt werden. In Deutschland gilt die GmbH als eine der effektivsten Formen, wenn es darum geht, ein Unternehmen effizient zu strukturieren. (Näheres rund ums Thema GmbH finden Sie hier)

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.




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