Freibeträge für Lohnsteuer 2013 jetzt „neu“ beim Finanzamt beantragen!

Geschrieben am Oktober 26, 2012 
abgelegt unter: Steuern

Wie kürzlich berichtet, müssen aufgrund einer Änderung der geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung ab dem 01.01.2013 (Vor-)Anmeldungen zwingend authentifiziert übermittelt werden. In diesem Zusammenhang weist das Bundesministerium der Finanzen (BMF) darauf hin, dass mit dem Start des ELStAM-Verfahrens (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale) zum 01.01.2013 bisher automatisch übertragene Lohnsteuer-Freibeträge neu zu beantragen sind. Anträge können ab Oktober 2012 beim zuständigen Wohnfinanzamt gestellt werden, wo auch die entsprechende Vordrucke erhältlich sind. Das BMF rät, zur Vermeidung langer Wartezeiten, den Antrag am besten auf dem Postweg zu stellen. Weitere Informationen zu „Elster“ und „ELStAM“ finden Sie auf der Internetplatform von Elster.

Empfohlen werden können auch komplette Buchhaltungsprogramme für die allumfassende, steuerliche Erfassung/Buchung, Auswertung und schlussendliche Übermittlung von steuererheblichen Daten an das zuständige Finanzamt.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.




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