Mobilität – Führerscheinneuregelung

Geschrieben am Oktober 17, 2012 
abgelegt unter: Aktuell, Gesetze, Organisation, Rechtsfragen

Die Mobilität ist für Unternehmer wichtig, deshalb hier einige Anmerkungen zu wichtigen Änderungen.

Am19.01.2013 tritt eine geänderte Fahrerlaubnisverordnung in Kraft.

Hiernach verlieren die alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine ihre Gültigkeit. Neu ausgestellte Führerscheine, was auch für solche nach Entzug, Verlust und/oder Unleserlichkeit/Aktualisierung des Fotos gilt, sind künftig nur noch 15 Jahre gültig.

Es besteht für Inhaber eines alten grauen oder rosafarbenen Führerscheins die Möglichkeit, bis spätestens 18. Januar 2013 bei der Führerscheinstelle des Wohnortes einen Antrag auf Umtausch zu stellen. Die Inhaber dieser Führerscheine erhalten dann das aktuelle Scheckkartendokument mit einer Gültigkeit bis zum 19. Januar 2033, so wie ihr alter Führerschein. Wenn der Antrag später gestellt wird, wird nur noch ein (Karten-)Führerschein mit einer Gültigkeit von 15 Jahren ausgestellt.

Uwe Merten

Uwe Merten

Ass. jur. Uwe Merten studierte - nach erfolgreicher landwirtschaftlicher und kaufmännischer Ausbildung - Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin und absolvierte sein Referendariat in Brandenburg. Hiernach arbeitete er langjährig als Rechtsanwalt; überwiegend in seiner eigenen Kanzlei. Nunmehr ist er als Justiziar in der freien Wirtschaft tätig. Neben seiner beruflichen Tätigkeit, setzt er sich fachlich mit den Voraussetzungen, Grundlagen und Problemen der Existenzgründung und Unternehmensführung sowie Stabilisierung auseinander.



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