Ihre eigene Marke anmelden: So funktioniert’s!

Geschrieben am August 30, 2012 
abgelegt unter: Tipps und Tricks

Jeder kann beim Deutschen Patent- und Markenamt, welches sich in München befindet, eine eigene Marke anmelden. Diese Anmeldung erfolgt mittels Vordrucken und gegen eine Gebühr. Bei der Anmeldung wird dabei zwischen Hörmarken, Bildmarken, Dreidimensionalen Marken oder Wortmarken unterschieden. Die Marke, die man anmelden möchte, muss den Anbieter deutlich von seinen Mitbewerbern unterscheiden.

Anmeldung der Marke

Über alle bereits angemeldeten Marken wird beim Deutsche Patent- und Markenamt ein Register geführt. Für die Anmeldung benötigt man diverse Vordrucke und Anlagen, welche das Amt im Internet zum Herunterladen zur Verfügung stellt. Für das Anmelden werden Gebühren fällig, die nach einer Gebührenordnung festgelegt werden. In den nächsten fünf Jahren muss die Marke dann auch genutzt werden. Wenn dies nicht geschieht, wird die eingetragene Marke wieder gelöscht.

Die Art der Marke, die registriert werden soll, muss bei der Anmeldung genau charakterisiert werden. Es ist ebenfalls zwingend notwendig, dass die Marke genau beschrieben wird. Das Amt prüft nach Erhalt dieser Anmeldung, ob absolute oder relative Schutzhindernisse (zum Beispiel offensichtliche Irreführungsgefahr oder enthaltene Hoheitszeichen) vorliegen. Des Weiteren darf die Marke keinen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten darstellen.

Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt sich hierbei am besten von einem Anwalt beraten. Spezialisierte Kanzleien kennen sich mit der Markenanmeldung sehr gut aus und können Sie hier auch umfassend unterstützen.

Eine Marke kann nicht eingetragen werden, wenn ihr die eigentliche Unterscheidungskraft fehlt. Das gleiche gilt wenn Angaben enthalten sind, die freigehalten werden müssen, da sie von Jedem genutzt werden können.

Erhalt des alleinigen Nutzungsrechtes

Ist die eigene Marke registriert, steht dem Eigentümer komplett das alleinige Nutzungsrecht zu. Kommt es zu einer Verletzung dieses Markenrechtes, ist der Eigentümer berechtigt eine Unterlassung zu fordern und kann sogar Schadensersatz verlangen. Marken kann man auch kaufen oder verkaufen. Nur der Eigentümer einer Marke ist berechtigt, Dritten ein Nutzungsrecht einzuräumen.

Im heutigen Wirtschaftsleben spielen Marken eine überaus wichtige Rolle. Produkte werden durch Marken gekennzeichnet und der Inhaber der Markenrechte kann für seine Erzeugnisse höhere Preise veranschlagen. Viele Handelsketten besitzen sogenannte Eigenmarken. Damit werden Produkte gekennzeichnet, die speziell für sie hergestellt werden. Marken können auch Dienstleitungen, beispielsweise Buchführungsangebote, kennzeichnen. Bildmarken haben heute keine große Bedeutung mehr. Sie waren eher im letzten Jahrhundert wichtig.

Eine Anmeldung lohnt sich nicht immer

Ob es sich lohnt, wirklich eine eigene Marke anzumelden, muss jeder für sich entscheiden. Man sollte aber vor der Anmeldung gut abwägen, ob sich Aufwand und Nutzen lohnen und ob durch die Markeneintragung der Umsatz gesteigert wird.

© the_builder – Fotolia.com

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.



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