Betriebliche Altersvorsorge für Selbständige

Geschrieben am Februar 16, 2012 
abgelegt unter: Versicherung

Die Selbständigen und Freiberufler sind in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht pflichtversichert, so dass dieser Personenkreis voll für die Altersvorsorge verantwortlich ist und dafür noch mehr tun muss als ein Arbeitnehmer, oder Angestellter. Wichtig ist auch für diesen Personenkreis die Nutzung aller Fördermöglichkeiten, die der Staat für die Altersvorsorge bietet.

Für die Grundabsicherung, kann hier die staatlich geförderte Rürup Rente an Stelle der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen und genutzt werden. Doch auch jeder Selbständige sollte sich mit der Grundversorgung nicht begnügen. Wenn er im Alter seinen Lebensstandard halten möchte, sind weiter freiwillige Möglichkeiten der geförderten Altersvorsorge rechtzeitig abzuschließen. Als Besonderheit kommt für viele Selbständige noch dazu, dass sie oft privat Krankenversichert sind und damit auch als Rentner weiter die vollen Beiträge (oft wird es sogar noch mehr) zahlen müssen.
Sehr verbreitet ist bei Arbeitnehmern und Angestellten der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in erster Linie für Arbeitnehmer und Angestellte ausgelegt. Hier erfolgt eine steuer- und sozialabgabefreie Gehaltsumwandlung und der Arbeitgeber muss eine wertgleiche Leistungszusage garantieren. Diese Kriterien sind für Selbständige und Freiberufler nicht gegeben, trotzdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen auch für diesen Personenkreis die Möglichkeit eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen.

Wenn der Selbständig arbeitende zum Beispiel regelmäßig für mehrere Auftraggeber arbeitet, so dass damit auch keine Scheinselbständigkeit besteht, kann er für sich eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen. Voraussetzung ist, dass er mit einem Auftraggeber vereinbart, dass dieser jeden Monat eine bestimmte Summe als arbeitgeberfinanzierte Zuwendung direkt in eine Unterstützungskasse einzahlt. Der Selbständige ist damit natürlich auch an diesen Auftraggeber gebunden, so dass es sich um langfristige und stabile Vertragsbeziehungen handeln sollte. Diese Zahlungen für den Selbständigen, oder Freiberufler unterliegen nicht der Umsatzsteuerpflicht und erscheinen auch nicht in den steuerlichen Unterlagen der Firma. Der Auftraggeber kann diese Zahlungen an die Unterstützungskasse voll als Betriebsausgaben absetzten. Sollten die Vertragsbeziehungen in der Aufbauphase dieser betrieblichen Altersvorsorge enden, so bleibt dem Selbständigen das eingezahlte Geld in jedem Fall erhalten.

Die Möglichkeit der Altersvorsorge im Rahmen einer Direktversicherung ist in diesem Fall nicht möglich.
Da die gesetzliche Regelunge in solchen Fällen sehr kompliziert sind, ist es sinnvoll, wenn ein Experte (z.B. Steuerberater) dabei Hilfe und Unterstützung gibt.

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.




Kommentare

One Response to “Betriebliche Altersvorsorge für Selbständige”

  1. Micha on Dezember 12th, 2012 21:35

    Toller Beitrag. Das es für Selbständige möglich ist eine BAV abzuschließen ist mir neu. Der Sachverhalt ist einfach und einleuchtet erklärt. Danke für den interessanten Beitrag!

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