Versicherungsschutz für Selbständige

Geschrieben am Dezember 23, 2011 
abgelegt unter: Versicherung

Im Gegensatz zu einem Angestellten oder Arbeitnehmer, muss ein selbständig Tätiger für sich und sein Unternehmen selbst sorgen. Das bezieht sich zum einen auf seine eigene Person, sein Unternehmen und eventuell auf seine Angestellten. Umso wichtiger ist es für einen Selbständigen, sich gegen Gefahren und gewisse Risiken selbst und umfassend zu versichern. Dabei sollte man sehr genau prüfen, welche Arten von Versicherungen benötigt man ausschließlich und welche Versicherungen sind zweitrangig.


Für einen Existenzgründer ist ein umfassender Versicherungsschutz sehr wichtig. In den meisten Fällen wird ein neues Unternehmen auch mit Fremdmitteln, Krediten, aufgebaut. Je nach dem Zweck ihrer Verwendung, verlangen die Banken auch eine Absicherung dieser gewährten Summe rein versicherungstechnisch. Oft werden Versicherungen gleich in diesem Zusammenhang mit Angeboten bzw. sie sind bindend. Hat der Selbständige ein Unternehmen mit einer diesbezüglichen Ausstattung oder ein Warenangebot, so ist eine Betriebshaftpflichtversicherung unabdingbar. Sein Unternehmen sollte geschützt sein vor Feuer, Wasser, Sturm und Hagel, aber auch vor Einbruch und Vandalismus. Weitere Informationen bietet arbeitsgemeinschaft-finanzen.de.

Der Selbständige selbst bzw. der Existenzgründer muss selbst dafür Sorge tragen, dass er kranken- und rentenversichert ist. Er kann sich in einer gesetzliche Krankenkasse versichern lassen oder er wählt eine private Krankenversicherung aus. Der Selbständige ist nicht pflichtversichert. Einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig beizutreten, ist oft günstiger. Um gewisse Versorgungslücken zu schließen, kann dieser auch eine Zusatzkrankenversicherung noch abschließen.

Genauso verhält es sich bei einer Rentenversicherung, die der Selbständige auf jeden Fall benötigt als einen Teil der Vorsorge für das Alter. Er kann in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen als einen Grundbaustein. Weiterhin ist zu raten, dass er eine private Rentenversicherung nach seinen Bedürfnissen noch abschließt. Jedoch muss er sich mit seinem Einkommen auch über die Jahre hin, die Beiträge zu den privaten Versicherungen leisten können. Gerade für Existenzgründer ist dies am Anfang ihres Unternehmens nicht immer einfach.

Wird die selbständige Tätigkeit in einem extra Gebäude durchgeführt, so ist auch eine Gebäudeversicherung erforderlich. Für sich selbst sollte man eine Unfallversicherung abschließen. Es geht darum, im Ernstfall und bei Verdienstausfall wegen Krankheit, das Unternehmen bzw. die Selbständigkeit weiter belassen zu können. Auch dienstlich benötigte Fahrzeuge brauchen eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung.

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.




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