Steuern sparen – Auch Kleinvieh macht Mist!
Geschrieben am Dezember 20, 2011
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So manchem Selbständigen wird nach dem Steuerberaterbesuch die Lust an der Arbeit schon mal vergangen sein. Bepackt mit Ordnern verlässt er das Steuerbüro, eine gesalzene Nachzahlung ans Finanzamt und vielleicht sogar auch noch ans Gewerbeamt im Gepäck, stöhnt er, wie alle Jahre wieder, über die anstehende Abgabelast!
Aber dem lässt sich zumindest teilweise abhelfen. Möglichkeiten zur Steuersparnis gibt es nämlich zahlreich, man muss eben wissen wie und mit welchen Mitteln Steuern gespart werden können.
Die Immobilie als Steuersparmodell
Immobilien eignen sich gerade wenn es ums Thema Steuern sparen geht besonders gut als Steuersparmodell. Denn die Immobilie eignet sich nicht nur zum Thema Steuern sparen, sondern ist auch als nachhaltige und mit Wertsteigerung versehene Kapitalanlage eine äußerst sinnvolle Investition. Somit lassen sich daher gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Durch Abschreibungen auf die Immobilie sowie Schuldzinsabzug bei der Immobilienfinanzierung, lassen sich einerseits nämlich Steuern sparen und andererseits wird die Immobilie zur zusätzlichen Alterversorgung.
Weitere Steuersparmöglichkeiten
Aber selbstverständlich muss es nicht immer gleich eine Immobilie sein. Auch durch relativ kleine Veränderungen im Betriebskostenbereich läßt sich einiges sparen. Beispielsweise kann bei Geschäftsessen, größeren Betriebsfeiern mit mehreren Personen, Weihnachtsfeiern und was eben sonst noch so alles dem gemütlichen Beisammensein unter geschäftlichen Gesichtspunkten dient, durch Aufteilung der Bewirtungskosten zusätzlich steuerlich gespart werden. So kann mit dem Wirt bei dem die Feierlichkeit stattfindet vereinbart werden, dass die Rechnung in zwei Positionen aufgeteilt wird. Zum einen in Miete für Raumkosten, zum anderen in reine Bewirtungskosten. So kann die Raummiete dann zu 100% steuerlich geltend gemacht werden, die Bewirtkungskosten nämlich nur zu 70 %!
Auch Ehepartner kann helfen Steuern zu sparen
Weiterhin lassen sich auch Herstellungkosten für Firmengebäude mittels Abschreibungen auf den Ehepartner ausweiten. Wenn der Ehepartner nämlich vertragsrechtlich als Mitinhaber eines betrieblich genutzen Gebäudes aufgenommen wird. Als Miteigentümer kann der Ehepartner einen Teil der Räumlichkeiten dann sozusagen an den Betriebsinhaber „vermieten“ und diese Mietzahlung wird dann absetzungsfähig. Dass hierbei eine Ausgewogenheit zwischen Mieteinnahmen und Abschreibungshöhe beachtet werden muss ist allerdings Vorraussetzung.
Gewerbesteuereinsparung durch Leasing
Den Furhrpark mittels Leasing zu finanzieren ist eine elgante Art dem Fiskus ein Schnäppchen zu schlagen. Denn die Lesingraten sind sofort als Betriebskosten absetzbar. Beim Bankkredit findet die steuerliche Geltendmachung der Kreditkosten nämlich immer erst mit der Fertigung der Bilanz oder der Gewinn und Verlustrechung statt.
Alles was sich absetzen läßt auch bei der Steuererklärung angeben
Selbstverständlich gibt es noch unzählige Kostenpositionen die ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können. So sind Reisekosten, Spendenquittungen sowie Treibstoffkosten in jedem Fall immer bei der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Wichtig ist hierbei, dass wirklich auch die vermeintlich weniger wichtigen Kosten und Belege konsequent in der Steuererklärung erfasst werden. Nur so wird der nächste Besuch beim Steuerberater dann nicht wieder zum Albtraum!
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