Die Knappschaft oder Minijob-Zentrale

Geschrieben am Dezember 19, 2011 
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Die Knappschaftsversicherung sicherte als Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung die im Bergbau tätigen Menschen ab. Rechtlich gesehen war ihr Status der einer Körperschaft des öffentlichen Rechts sie hatte als Behörde Siegelungsbefugnis (Recht zur Beglaubigung von Urkunden). Im Jahr 2005 fusionierte sie nach dem Niedergang des deutschen Bergbaus zur DeutschenRentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.


Historisch aber hat die Knappschaftsversicherung eine lange Tradition. Erste Urkunden blicken auf das Jahr 1260 zurück. Insgesamt spricht man von einer 750 jährigen Tradition. Während der Nazizeit wurde sie (von 1923 bis 1945) in Reichsknappschaft umbenannt. Erst am 1.8.1969 führte der Zusammenschluss der bis dahin sieben selbständigen Bezirksknappschaften zum Begriff der Bundesknappschaft.

Als im Jahr 2003 der Begriff des Mini-Jobs erfunden wurde, (400 € Job), hat die Bundesknappschaft als Trägerin dieser Jobs die Versorgung übernommen. Seitdem agiert sie als Einzugsstelle für alle gering Beschäftigten.


Die Einführung des Minijobs war eigentlich aus der Idee geboren, die Schwarzarbeit zu bekämpfen. Die Abrechnungsmodalitäten für Geringverdienende sollten erleichtert werden, damit potentielle Arbeitgeber diesen Personenkreis eher einstellte. So muss er beispielsweise pauschal 25 % an die Knappschaftsversicherung entrichten. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus: 12% für die Rentenversicherung und 11% für die Krankenversicherung. Hinzu kommen noch 2% pauschal als Lohnsteuer. Dies klappt aber nur dann, wenn der monatliche Verdienst 400 € nicht überschreitet. Es ist aber auch möglich, die 400€ als monatlichen Jahresdurchschnitt zu berechnen und die Auszahlung monatlich variieren zu lassen. Die pauschalen 2 % Lohnsteuer können dann entfallen, wenn ein Arbeitgeber auf der Basis einer Lohnsteuerkarte abrechnet, was für ihn und den Arbeitnehmer aber um einiges komplizierter ist. Zwar bekommt der Arbeitnehmer ein höheres Brutto Entgelt, weil keine Sozialversicherungsbeiträge fällig sind. Ebenso ist die Phase der Minijobtätigkeit rentenversicherungsfrei und die Einzahlung in die Rentenversicherungskasse nur Freiwillig. Gerade zu Letztgenannten ist aber zu raten, damit später einmal, diese Zeiten anerkannt werden, denn niemand kann voraussagen, was die Zukunft bringt.

Auch für Arbeitgeber ist diese Reglung von Vorteil, denn anstatt wie früher mit beliebig vielen Krankenkassen und Rentenversicherungen abzurechnen, muss der Arbeitgeber nur noch an die Bundesknappschaft überweisen, die die Minijobzentrale führt.

weitere Informationen gibts unter www.minijob-zentrale.de

Stefan Kuntze

Stefan Kuntze studierte Angewandte Informatik und beschäftigt sich seit dieser Zeit mit dem Thema Online Marketing. 2005 gründete er die Berliner SEO Agentur BitBiz , welche sich auf die Betreuung von kleinen und mittelständigen Unternehmen spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang kommt er regelmäßig mit Themen der Existenzgründung und Selbständigkeit in Berührung.




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