Fünf Steuerfallen, die Sie vermeiden sollten

Geschrieben am März 9, 2009 
abgelegt unter: Allgemein, Existenzgründung, Finanzierung, Organisation, Rechtsformen, Tipps und Tricks

„Ein Selbstständiger arbeitet selbst und das ständig“. Diesen schönen Satz werden viele junge und gestandene Unternehmer bestätigen können. Doch ein Unternehmen zu gründen, bedeutet auch, dass man für alles selbst verantwortlich ist, vor allem für sein Geld. Viele Existenzgründer tappen in Steuerfallen, die vermeidbar sind. Nicht selten führen diese Fehler zur Insolvenz des Unternehmens. Wir stellen fünf der größten Steuerfallen vor und sagen, wie man sie verhindern kann.

1. Steuerfalle: Zu geringe Steuervorauszahlungen

Nach der Unternehmensgründung dauert es etwa zwei Jahre, bis der erste Steuerbescheid vom Finanzamt vorliegt. Wenn dieser unerwartete Steuernachzahlungen fordert, kann das schnell das finanzielle Aus des Unternehmens bedeuten. Meist sind zu niedrig angelegte Steuervorauszahlungen, die in regelmäßigen Abständen ans Finanzamt abgeführt werden müssen, der Grund für diese Nachzahlungsforderung.

Ausweg: Freiwillig erhöhen

Eine freiwillige Anpassung der Vorauszahlungshöhe kann sinnvoll sein, um dieses Problem zu umgehen. Wer im Quartal oder monatlich etwas höhere Steuervorauszahlungen ansetzt, kann dieser Steuerfalle zumeist entgehen. Es könnte sogar sein, dass dann statt der Nachzahlungsforderung ein Rückzahlungsscheck vom Finanzamt ins Haus flattert.

2. Steuerfalle: Umsatzsteuer

Es kann immer einmal passieren, dass von Unternehmen eingereichte Belege die Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß ausweisen. Sollte es aber nicht, denn so wird der Vorsteuerabzug nicht gewährt. Wenn besipielsweise auf Rechnungsbelegen für gekaufte Waren die Umsatzsteuer nicht explizit ausgewiesen ist, werden sie vom Finanzamt auch nicht akzeptiert.

Ausweg: Genau kontrollieren

Eingehende und ausgehende Rechnungen müssen eine korrekte Form wahren. Darum sollten sie genau darauf geprüft werden, ob die notwendigen Pflichtangaben enthalten sind. Die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer ist hierbei besonders zu beachten.

3. Steuerfalle: Rechtsform

Viele Gründer wählen die GmbH als Rechtsform, wenn sie von Anfang an als großes Unternehmen starten wollen. Doch damit kommen neben hohen Initialkosten auch zusätzliche Verwaltungskosten auf die neue Firma zu. Ebenso müssen strenge Insolvenzvorschriften sowie Vorschriften für das Geschäftsführergehalt beachtet werden. So muss der Geschäftsführer Lohnsteuer auf sein Gehalt zahlen, auch wenn das Unternehmen keine Gewinne erzielt. Die GmbH ist damit eine eher risikolastige Rechtsform.

Ausweg: Andere Rechtsformen finden

Mit einer GbR oder einem Einzelunternehmen fahren Jungunternehmer in der Regel deutlich günstiger. Sie sind einfacher zu handhaben und bieten zudem Vorteile im Hinblick auf die Vorschriften, die Haftung und die Buchführung.

4. Steuerfalle: Sparen am falschen Ende

Steuerberater, Anwalt oder andere Profis kosten Geld, das man sparen kann? Dank Internet kann das jeder? Falsch! Dieses Geld ist nicht gespart, sondern verschenkt. Eine kompetente Steuerplanung hingegen bringt dem Unternehmen mehr Geld, als sie kostet.

Ausweg: Kompetent beraten lassen

Die Lösung dieses Problems liegt auf der Hand. Es gibt viele Dinge, an denen ein Unternehmen sparen kann, der (qualifizierte!) Steuerberater sollte es aber auf keinen Fall sein! Eine frühzeitige und intensive Zusammenarbeit mit ihm spart bares Geld und so rentieren sich die Kosten für die Beratung sehr schnell.

5. Steuerfalle: Beschäftigung von Familienmitgliedern

Besonders in der Gründungszeit helfen oft Freunde oder Familienmitglieder, das neue Unternehmen aufzubauen. Meistens tun sie dies unentgeltlich und ohne Verträge. So verschenken viele Gründer Steuergelder in nicht unerheblichem Ausmaß.

Ausweg: Freibeträge

Viele Unternehmer wissen nicht, dass jedes Familienmitglied über eine bestimmte Anzahl von Freibeträgen verfügt. Genauere Informationen bekommt man bei seinem Steuerberater. Wer sich vorher hierzu informiert, spart Steuern. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Vereinbarungen schriftlich geschlossen werden, weil sie ansonsten keine steuerliche Wirkung besitzen.

Wenn Sie diese Hinweise beachten, können Sie die größten Steuerfallen umschiffen und richtig Geld sparen!

juliane



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Kommentare

One Response to “Fünf Steuerfallen, die Sie vermeiden sollten”

  1. Steuerberatung jetzt auch online : Existenzgründer Blog on April 14th, 2009 14:40

    […] kurzem schon einmal darauf hingewiesen, dass dies der letzte Posten ist, an dem ein Jungunternehmer sparen […]

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