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Zehn Jahre Meistergründungsprämie

Wirtschaftsministerin Christa Thoben fordert neue Kultur der Selbständigkeit

bildquelle: go.nrw.deEine "neue Kultur der Selbständigkeit" hat Wirtschaftsministerin Christa Thoben heute (17.11.2005) vor Vertretern des nordrhein-westfälischen Handwerks anlässlich der Handwerkstage 2005 in Köln gefordert. Dazu setze die Landesregierung auch angesichts der vorgefundenen, außerordentlich schwierigen Haushaltslage deutliche Akzente. So werden die Mittel für die Meistergründungsprämie im kommenden Jahr um zwei Millionen Euro aufgestockt.

"Damit stärken wir das erfolgreichste Existenzgründungsprogramm aller Zeiten und setzen eine unglaubliche Erfolgsgeschichte fort", so Wirtschaftsministerin Christa Thoben anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Meistergründungsprämie. Das Förderprogramm für Handwerker wurde am 31. März 1995 vom nordrhein-westfälischen Landtag einstimmig beschlossen. Bei der Einführung der Prämie hatte man gehofft, dass mit jedem geförderten Meisterbetrieb drei neue Arbeitsplätze entstehen würden, tatsächlich sind es durchschnittlich 5,2. In wenigen Wochen wird die 10.000. Gründungsprämie ausgezahlt, so dass dann nach Berechnung der Landesgewerbeförderstelle Handwerk insgesamt rund 52.000 Jobs im nordrhein-westfälischen Handwerk geschaffen und gesichert worden sind.

"Das ist ein schöner Erfolg, aber noch nicht genug, wir müssen die Selbständigenquote in Nordrhein-Westfalen weiter steigern, deshalb haben wir für das Jahr 2005 die Meistergründungsprämie von der Haushaltssperre ausgenommen und werden im kommenden Jahr weitere Anstrengungen unternehmen, um zusätzliche Jobs zu schaffen", erklärte die Wirtschaftsministerin.

Derzeit liegt die Selbständigenquote in NRW bei zehn Prozent, im Schnitt der westdeutschen Länder sind es elf Prozent, das Ruhrgebiet hinkt mit 8,7 Prozent nach wie vor hinterher. "Hier will die neue Landesregierung weiter aufholen, um dem Strukturwandel im Revier neuen Schub zu geben", so die Ministerin.

Handwerksmeister, die eine Gründungsprämie beantragen, müssen nach Ablauf von drei Jahren die Existenz von mindestens zwei Arbeitsplätzen nachweisen. In den zehn Jahren wurden insgesamt 94 Millionen Euro für die Meistergründungsprämie ausgegeben, das entspricht einem Satz von 1.917 Euro für jeden geförderten Arbeitsplatz.

 

Quelle: go.nrw.de 

 
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