Negative Auswirkungen durch das Gleichbehandlungsgesetzes auf den  Arbeitsmarkt erwartet


Negative Auswirkungen durch das Gleichbehandlungsgesetzes auf den Arbeitsmarkt erwartet

Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten alle Betriebe umgehend Beschwerdestellen benennen. Das rät der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) anlässlich des neuen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), das morgen mit zweiwöchiger Verzögerung in Kraft tritt.

Das AGG schreibt Unternehmen unter anderem vor, dass eine Person als Ansprechpartner für Beschwerden benannt werden muss. Außerdem ist der Gesetzestext den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich zu machen, beispielsweise durch Aushang.

Das Gesetz verbietet rund um den Arbeitsplatz Benachteiligungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Der DIHK befürchtet, dass das Gesetz vor allem gerade im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen, Bewerbungsgesprächen und Kündigungen die Unsicherheiten der Unternehmen verschärfen wird.

DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben erwartet hiervon negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt: "Vor allem werden die Chancen derer verringert, die dringend einen Arbeitsplatz suchen. Denn die Folge wird sein, dass sich die Unternehmen bei Neueinstellungen zurückhalten werden."

Insgesamt, so Wansleben, werde das neue Gleichbehandlungsgesetz die Standortbedingungen in Deutschland verschlechtern, weil es immer noch über die EU-Richtlinie hinausgehe.

Der DIHK empfiehlt Unternehmen, sich gründlich mit der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen. Zu diesem Zweck hat die IHK-Organisation einen Praxisleitfaden entwickelt, der den Umgang mit dem Gesetz erleichtern soll.

Quelle: dihk