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Saison-Kurzarbeitergeld gilt ab 1. Dezember 2006
Saison-Kurzarbeitergeld gilt ab 1. Dezember 2006 |
Saison-Kurzarbeitergeld gegen die Winterarbeitslosigkeit
Das Leistungssystem im Überblick:Neue zentrale Leistung ist das Saison-Kurzarbeitergeld. Es wird bei saisonbedingtem Arbeitsausfall in der Schlechtwetterzeit (Dezember bis März) gewährt, d.h. bei Arbeitsausfall wegen Witterungsgründen oder Auftragsmangel. Arbeitnehmer haben dadurch in den Wintermonaten Anspruch auf Entgeltersatz. Die Bundesagentur für Arbeit zahlt ihnen aus Beitragsmitteln 60 Prozent oder, bei mindestens einem Kind, 67 Prozent der pauschalierten Netto-Entgelt-Einbußen. Arbeitgeber werden so von den Kosten der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfällen erheblich entlastet. Als umlagefinanzierte ergänzende Leistungen stehen zur Verfügung:Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an die Arbeitgeber. Diese werden dadurch von den Kosten der Weiterbeschäftigung ihrer Belegschaft bei Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fast völlig entlastet, so dass eine Entlassung von Arbeitnehmern aus Kostengründen nicht mehr geboten ist. Quelle: bmas |
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Mit dem im Frühjahr beschlossenen Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung wird zum 1. Dezember 2006 das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld eingeführt. Damit wird dem jährlich wiederkehrenden Anstieg der Arbeitslosigkeit in den Wintermonaten entgegen gewirkt: Das neue Leistungssystem schafft die Grundlagen dafür, Arbeitnehmer bei saisonbedingten Arbeitsausfällen in den Wintermonaten fortzubeschäftigen. Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit können dadurch im Bauhauptgewerbe und Dachdeckerhandwerk verstärkt vermieden werden.