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Neues Urteil erschwert unseriöse Unternehmensberatung
Neues Urteil erschwert unseriöse Unternehmensberatung |
OLG Düsseldorf erhöht Anforderungen an Beratungsleistung – Schadensersatz kann Honoraranspruch entgegengehalten werden In einer jetzt veröffentlichten Entscheidung hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf (Urteil vom 2. November 2005 – 15 U 117/04) die Rechte mangelhaft beratener Unternehmen gestärkt. Demnach stellen „völlig unbrauchbare“ Beratungsleistungen einen Schaden dar, der dem Vergütungsanspruch des Consultants unter Umständen unmittelbar entgegengehalten werden kann. Auf dieses aktuelle Urteil wies der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. heute in Bonn hin. Quelle: bdu |
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