Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft: Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit


Neues Förderkonzept in der Bauwirtschaft: Winterbeschäftigung und saisonale Kurzarbeit statt Arbeitslosigkeit

Ab der Schlechtwetterzeit 2006/2007 wird die bisherige Winterbauförderung durch ein neues Leistungssystem abgelöst. Damit wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass durch die Inanspruchnahme der neuen Leistung Saison-Kurzarbeitergeld und der ergänzenden Leistungen in den Winter-Monaten künftig Entlassungen und Winterarbeitslosigkeit im Baugewerbe stärker als bisher vermieden werden können.
        
Anstelle des bisherigen Winterausfallgeldes kann künftig in der Schlechtwetterzeit (1. Dezember bis 31. März) das neue Saison-Kurzarbeitergeld gewährt werden. Es soll den Entgeltausfall ausgleichen, sofern aus wirtschaftlichen und / oder Witterungsgründen nicht gearbeitet werden kann und Arbeitszeitguthaben nicht aufzulösen sind. Die Höhe des Saison-Kurzarbeitergeldes entspricht der des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes: Arbeitnehmer erhalten 60 oder 67 Prozent des um pauschalierte Abzüge geminderten entgangenen Arbeitsentgelts. Arbeitgebern werden die auf das ausgefallene Entgelt entfallenden Beiträge zur Sozialversicherung erstattet.

Das Saison-Kurzarbeitergeld wird aus Beitragsmitteln zur Arbeitsförderung, die ergänzenden Leistungen werden aus Umlagemitteln finanziert. Insgesamt ist die neue Förderung für die Baubetriebe nahezu kostenneutral. Es soll bewirken, dass Betriebe für die Winterperiode auf die Entlassung ihrer Arbeitnehmer verzichten und die Vorteile einer durchgehenden Beschäftigung nutzen.

Gewerbliche Arbeitnehmer des Baugewerbes erhalten zudem aus Umlagemitteln finanzierte folgende ergänzende Leistungen:

  • Mehraufwands-Wintergeld in Höhe von 1 Euro je geleisteter Arbeitsstunde für in der Zeit vom 15. Dezember bis Ende Februar geleistete Arbeitsstunden
  • Zuschuss-Wintergeld in Höhe von 2,50 Euro je ausgefallener Arbeitsstunde, wenn die Inanspruchnahme des Saison-Kurzarbeitergeldes durch Auflösung von Arbeitszeitguthaben vermieden werden kann.

Zur Finanzierung wird ab 1. Mai 2006 im Bauhauptgewerbe eine Winterbeschäftigungsumlage in Höhe von zwei Prozent erhoben. Erstmals werden an der Umlage auch die Arbeitnehmer beteiligt.

In Betrieben des Dachdeckerhandwerks, des Gerüstbaus und des Garten- und Landschaftsbaus gelten für den Winter 2006/2007 abweichende Regelungen.

Die Agenturen für Arbeit informieren bis zum Eintritt der nächsten Schlechtwetterzeit flächendeckend in Informationsveranstaltungen betroffene Verbände und Arbeitgeber über das neue Recht und das Verwaltungsverfahren und bieten dafür bei Bedarf auch Einzelberatungen an.

Das neue Leistungssystem bleibt zunächst auf das Baugewerbe beschränkt. Über die ersten beiden Förderperioden (2006/2007 und 2007/2008) hinweg werden die Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeldes und der ergänzenden Leistungen begleitend untersucht. Nach erfolgreichem Abschluss des Evaluationsprozesses kann das Fördersystem erstmalig zum Winter 2008/2009 neben dem Baugewerbe auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Dazu bedarf es eines Gesetzgebungsverfahrens und des Einvernehmens der maßgeblichen Tarifvertragsparteien.

Quelle: arbeitsagentur