Einnahmen aus Internet-PC-Gebühr außer Verhältnis zum Schaden für Standort Deutschland


Einnahmen aus Internet-PC-Gebühr außer Verhältnis zum Schaden für Standort Deutschland

Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von internetfähigen Computern in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 hat der für den Mittelstand zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, gefordert: "Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008  stehen außer Verhältnis zum Imageschaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 % der Haushalte online sind. Ich unterstütze dabei den Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen und des Bundes-Kulturbeauftragten Neumann für eine Verlängerung des Moratoriums bis 2009."

Schauerte äußerte sich insbesondere besorgt über Belastungen für Freiberufler und den Mittelstand, die auf internetfähige Rechner angewiesen sind, aber über kein zugelassenes Rundfunkgerät verfügen. Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn z. B. Telearbeitsplätze, die Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln für die Gebühr herangezogen würden.

Quelle: bmwi