Gemeinsame Erklärung des BDWi und BDS zur Unternehmenssteuerreform


Gemeinsame Erklärung des BDWi und BDS zur Unternehmenssteuerreform 

Anlässlich des morgigen Treffens der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Unternehmenssteuerreform erklären der Präsident des Bundesverbandes der Dienstleistungswirtschaft (BDWi), Werner Küsters, und die Präsidentin des Bundesverbandes der Selbständigen (BDS), Dorothea Störr-Ritter: "Wir begrüßen die Fortschritte bei der Diskussion, hin zu einem einfacheren System mit mehr Planungssicherheit. Angesichts der geplanten Absenkung des Körperschaftssteuersatzes müssen kleine Unternehmen und Selbständige, die in der Regel der Einkommenssteuer unterliegen, jedoch auch entlastet werden: Die diskutierte steuerliche Begünstigung von im Unternehmen verbleibenden Gewinnen - eine jahrzehntelange Kernforderung des Mittelstands - ist dabei seit den 50er Jahren überfällig. Die Eigenkapitalquote, ein wesentlicher Schwachpunkt kleiner Unternehmen, würde damit erhöht werden."

Die beiden Verbandspräsidenten fordern weiter: "Keinesfalls darf jedoch eine Substanzbesteuerung eingeführt werden, wie sie etwa mit der Erhöhung der Grundsteuer im Raum steht. Betriebe, die keine Gewinne erwirtschaften, aber trotzdem höhere Steuern zahlen müssten, würde damit der Garaus gemacht. Steuerpolitik darf nicht mehr allein an den Bedürfnissen des Haushaltes ausgerichtet sein - sondern muss ökonomischen Gesetzen folgen. Viele europäische Nachbarstaaten haben bewiesen, dass niedrigere Steuersätze und ein einfaches Steuersystem mittel- und langfristig zu mehr Steuereinnahmen führen."

Quelle: bds-dgv.de