Das Bundeskabinett hat am 23.08.2006 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen.


Das Bundeskabinett hat am 23.08.2006 den Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beschlossen.

Der Entwurf regelt die Einbeziehung des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll dem Koalitionsvertrag entsprechend und auf Grundlage der EU-Entsenderichtlinie auf das Gebäudereinigerhandwerk ausgeweitet werden. Bislang verpflichtet das Gesetz im Ausland ansässige Arbeitgeber des Baugewerbes, ihren - nach Deutschland entsandten - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestimmte hier zwingend geltende tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren. Damit wird eine Benachteiligung der entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vermieden und zugleich verhindert, dass durch unfairen Wettbewerb insbesondere die in Deutschland ansässigen kleinen und mittleren Unternehmen sowie die bei ihnen bestehenden Arbeitsplätze gefährdet werden.

Bei den Gebäudereinigern gilt bereits ein bundesweiter Lohntarifvertrag mit einheitlichen Strukturen. Darüber hinaus ist im Bau- wie im Gebäudereinigerbereich die Arbeit an ständig wechselnden Einsatzorten typisch, woraus ein verstärktes Schutzbedürfnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer resultiert. Das Gebäudereinigerhandwerk ist ebenso wie das Baugewerbe lohnkostenintensiv und steht damit in besonderer Weise im Wettbewerb mit Anbietern aus Ländern mit deutlich niedrigerem Lohnniveau. Daneben besteht zwischen den Tarifvertragsparteien Einigkeit über die Aufnahme der Branche in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und über die Durchsetzung der dort vorgeschriebenen Arbeitsbedingungen.

Mit der Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz erhält das Gebäudereinigerhandwerk Zugang zum Instrument der Mindestlohn-Verordnung. Mit diesem Instrument kann die Branche - wie jetzt schon das Baugewerbe - künftige, speziell auf die Entsendeproblematik zugeschnittene Mindestlohn-Tarifverträge auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber erstrecken lassen. Die Möglichkeit einer Mindestlohn-Verordnung auch für das Gebäudereinigerhandwerk entspricht dem Grundsatz der rechtlichen Gleichbehandlung und ist zentrales Anliegen der Branche.

Als Folge der Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk werden die bislang auf die Prüfung tarifvertraglicher Arbeitsbedingungen im Baubereich zugeschnittenen Vorschriften über Kontrolle und Durchsetzung entsprechend angepasst. Hierfür ist vor allem eine Rechtsverordnungsermächtigung zur flexibleren und moderneren Ausgestaltung der Meldepflicht für ausländische Arbeitgeber (unter anderem das elektronische Meldeverfahren) vorgesehen.

Der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf wird zunächst dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet.

Informationen zum Arbeitnehmer-Entsendegesetz und zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums (www.bmas.bund.de) unter den Stichworten "Arbeitsrecht".

Quelle: bmas