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Investitionszulagengesetzes 2007
Investitionszulagengesetzes 2007 |
Investitionszulagen in Ostdeutschland
Das Investitionszulagengesetz ist ein wichtiges Förderinstrument, mit dem in den neuen Ländern Anreize für zusätzliche Unternehmensinvestitionen gesetzt werden. Das bis 2009 befristete Investitionszulagengesetz 2007 nutzt die Förderspielräume des EU-Rechts, um Arbeitsplätze in den neuen Bundesländern und Teilen Berlins zu sichern und zu schaffen. Gefördert werden betriebliche Investitionen neuer beweglicher Wirtschaftsgüter mit 15% der förderfähigen Kosten. Dabei können erstmals auch Investitionen im Beherbergungsgewerbe gefördert werden. Quelle: bmwi |
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