Existenzgründung und Selbständigkeit | erfolgreich selbständig machen

Existenzgründung arrow Gründer News arrow Archiv News 2006 arrow Gründungszuschuss in Kraft

Gründungszuschuss in Kraft


Mit dem 1.August 2006 ist der neue Gründungszuschuss in Kraft getreten.

Mit dem neuen Gründungszuschuss wird die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus weiter unterstützt. Die bisherigen Instrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss ("Ich-AG") werden in dem Gründungszuschuss zusammengefasst, der für mehr Transparenz und optimale Förderkonditionen sorgt.

Mit dem Gründungszuschuss erhalten Gründerinnen und Gründer zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 Euro  gezahlt, die eine freiwillige Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen ermöglicht. In der zweiten Förderphase wird nur noch die Pauschale gezahlt.

Die erste Förderphase (neun Monate) ist als Pflichtleistung und die zweite Phase (sechs Monate) als Ermessensleistung ausgestaltet. Vor der Weiterbewilligung der zweiten Phase haben Gründerinnen und Gründer ihre Geschäftstätigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachzuweisen.

Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses  ist nicht möglich. Zudem erhalten Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung.

Außerdem können nur Arbeitslose gefördert werden, die noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben. In einer Übergangsphase bis zum 1. November können Gründerinnen und Gründer, die einen geringeren Restanspruch haben, mit Überbrückungsgeld gefördert werden.

Grundlage für die Förderung ist weiterhin die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Zusätzlich müssen die Gründerinnen und Gründer ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen. Die Agentur für Arbeit kann bei Vorliegen begründeter Zweifel die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder der Existenzgründungsvorbereitung verlangen.

Während der Förderung wird ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld verbraucht.

Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits mit dem Überbrückungsgeld oder dem Existenzgründungszuschuss gefördert werden, ändert sich durch die Neugestaltung nichts.

  • weitere Informationen zum Gründungszuschuss

Quelle: bmas 

 
< Zurück   Weiter >
[ zurück ]


Links


Jetzt Beitrag online
berechnen und sparen!

Berufsgrupppe


Geschlecht


Geburtsjahr



Aktuelle Meldungen
  • 14. NUK-Businessplan-Wettbewerb
  • Der Gründerwettbewerb von o2
  • Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit mit hoher Erfolgsquote
Topthemen
  • Freiberufler
  • Businessplan
  • Krankenversicherung Freiberufler
  • Kundengewinnung
  • Existenzgründungsberatung
neuste Artikel
  • ofitel Selbstständig seit 2007
  • Riester Rente
  • Altersvorsorge durch die staatlich geförderte Rentenversicherung
  • Die betriebliche Altersvorsorge
  • Kredite für Selbständige und Unternehmer
beliebte Artikel
  • Vorlagen für Verträge, Businesspläne, Arbeitszeugnisse etc.
  • Krankenversicherung für Freiberufler
  • Wie bewerbe ich mich richtig?
  • Wie verhalte ich mich in einem Vorstellungsgespräch?
  • Rechtsform Einzelunternehmen
Service

VorlagenVorlagen
über 2500 Vorlagen zum Download

 

Online-TestsOnline-Tests
für Ihre Karriere

 

Menü
Startseite
Gründer News
Konjunktur Berichte
Archiv News 2006
Archiv News 2005
Wettbewerbe
Gründerwissen
Versicherungen
Recht & Steuern
Förderung & Finanzen
Fachartikel & Studien
Gründerstories
Bücher
Suche
 



| Impressum | Sitemap | Suche | Werbung | AGB | Datenschutz | Partnerseiten |
| Aktuelle Themen | Wettbewerbe | Innovationen & Ideen | Dienstleister | IT-Wissen | Gründerblog | Gründermagazin |

© 2012 Existenzgründung und Selbständigkeit - ixpro.de