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Großer Liquiditätsvorteil für Mittelstand und Handwerk


Ab sofort ermöglicht es Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland, dass Bauunternehmer und Handwerker bei Bauvorhaben des Landes auf eine Mängelansprüche-Versicherung zurückgreifen.

Bislang behielten Bauherren von der Vergütung des Bauunternehmens drei bis fünf Prozent ein oder der Bauunternehmer musste eine Bürgschaft in dieser Höhe stellen, zur Absicherung gegen mögliche Mängel. Jetzt kann das Unternehmen stattdessen alternativ auch eine Mängelansprüche-Versicherung abschließen.

"Wir verschaffen den Bauunternehmen damit einen großen Liquiditätsvorteil", sagte Finanzminister Gernot Mittler in Mainz auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Baugewerbeverband Rheinhessen-Pfalz, dem Baugewerbeverband Rheinland und dem Landesverband Bauindustrie Rheinland-Pfalz. Die neue Regelung sei eine "intelligente Lösung, die gerade der mittelständisch geprägten Baubranche und den vielen Handwerkern in einer schwierigen Zeit unter die Arme greift".

Der bislang übliche Einbehalt für mögliche Mängel, so Mittler, würde zum Teil hohe Kapitalbestände binden, bei einzelnen Unternehmen des Bauhaupt- und des Baunebengewerbes bis zu einem Viertel des Jahresumsatzes. Falls der Einbehalt aber durch Bankbürgschaften abgelöst werde, seien die Banken verpflichtet, diese Bürgschaften auf die Kreditlinie des Unternehmens anzurechnen: Dies reduziere den Kreditrahmen stark und enge Investitionen ein.

Beim Abschluss einer Versicherung, so der Minister, stehe der Kreditrahmen dem Unternehmen dagegen uneingeschränkt zur Verfügung. "Das frei werdende Kapital kann jetzt an anderer Stelle produktiver eingesetzt werden."

Die rheinland-pfälzische Bauwirtschaft begrüßte die Neuregelung.

"Das haben wir seit Jahren gefordert", sagte Frank Dupré, Präsident des Baugewerbeverbands Rheinhessen-Pfalz. "Diese Maßnahme stärkt gerade mittelständische Unternehmer und Handwerker."
 
Harald Neubauer, Präsident des Baugewerbeverbands Rheinland, sprach von einem "bemerkenswerten, innovativen Ansatz": "Ich bin mir sicher, dass die neue Regelung bundesweit Schule machen wird."

Dr. Martin Dossmann, Hauptgeschäftsführer des Landesverbands Bauindustrie Rheinland-Pfalz, sagte: "Wir begrüßen es sehr, dass das Land – als einer unserer wichtigen Auftraggeber – vorbildhaft einen neuen Weg beschritten hat. Dadurch erhoffen wir uns, dass dem auch andere Auftraggeber folgen und das Versicherungsmodell alternativ zu Bürgschaften zulassen werden."

Die Mängelansprüche-Versicherung (anderer Terminus: Baugewährleistungsversicherung) wird vom beauftragten Bauunternehmen abgeschlossen. Sie werde künftig wohl in vielen Fällen die adäquate Lösung sein, sagte Finanzminister Mittler. In einer ersten Phase, so waren sich Land und Vertreter der Baubranche einig, gehe es jetzt darum, Erfahrungen zu sammeln.

Sollten diese positiv ausfallen, könne es als nächstes darum gehen, bei den Kommunen als wichtige Bauauftraggeber für eine vergleichbare Regelung zu werben.

Finanzminister Mittler: "Eine Mängelansprüche-Versicherung ist also gut für die Unternehmen, weil sie deren Finanzierungsmöglichkeiten erhöht und Liquidität freisetzt. Sie ist aber auch gut für das Land als Auftraggeber, weil die Versicherung ein größeres Risiko abdeckt."

Quelle: fm.rlp.de 

 

 
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