Auf viele Existenzgründer und  Unternehmen lauert eine Abgabe, von der Sie noch nichts gehört haben


Auf viele Existenzgründer und Unternehmen lauert eine Abgabe, von der Sie noch nichts gehört haben

Die Künstlersozialabgabe! Gleich ob produzierendes Gewerbe oder Agentur ? sobald publizistische oder künstlerische Leistungen von selbständigen Grafikern, Textern, Journalisten etc.  für werbliche Zwecke in Anspruch genommen werden wird die Abgabe fällig. Im Falle der Missachtung drohen bei Prüfung durch die Künstlersozialkasse Bußgelder und oftmals nicht unerhebliche Nachzahlungen. Mit dem kostenlosen Kurzratgeber "Künstlersozialkasse - Die große Unbekannte in Unternehmen und Agenturen" (http://www.businessvillage.de/Artikel/684) sollen Agenturen und Unternehmen angesprochen werden und über die Problematik der Abgabenpflicht zur Künstlersozialkasse sensibilisiert werden.

Der Gratis-Kurzratgeber kann kostenlos unter (http://www.businessvillage.de/Artikel/684) bestellt werden.

Bei der Vergabe von Aufträgen an freie Mitarbeiter und Werbeagenturen sollten Unternehmen und Agenturen  einiges beachten,  damit Sie keine bösen Überraschungen erleben. Andreas Frank zeigt Ihnen in seinem Gratis-Ratgeber "Künstlersozialabgabe - die große Unbekannte in Unternehmen und Agenturen" worauf Unternehmen und Agenturen bei der Auftragsvergabe achten sollten und erläutert anschaulich die Rechtsproblematik: "Vielfach habe ich bei meinen Gesprächen über dieses Thema in ungläubige Augen geschaut. Warum soll ein Maschinenbauunternehmer, der so auf den ersten Blick überhaupt gar nichts mit Künstlern zu tun hat, eine Künstlersozialabgabe bezahlen?"

Ein Auszug aus der Website der Künstlersozialkasse macht deutlich, das neben den Künstlern im eigentlichen Sinn"  (Artist, Grafikdesigner, Sänger, .) auch folgende Berufe zur  Zielgruppe der Künstler gerechnet werden: Fachmann für Öffentlichkeitsarbeit und Werbung, PR-Fachmann, Journalist, Übersetzer, Lektor (Auszug aus dem PDF: Künstlerkatalog und Abgabesätze vom 21.03.2006).

Gerade kleine und mittelständische Unternehmen aber auch Agenturen arbeiten oftmals mit Freiberuflern zusammen und unterliegen damit automatisch als so genannter Verwerter der Abgabenpflicht ? ohne davon zu wissen. Die Folgen einer Prüfung und der damit verbundenen etwaigen Nachzahlung kann im Extremfall existenzgefährdend für das Unternehmen sein. Unternehmen und Agenturen, die sich ihrer  Abgabenpflicht bewusst sind, können durch eine geeignete Kalkulation und der Bildung von Rückstellungen unliebsame Überraschungen vermeiden.

Quelle: businessvillage.de