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Gemeinsamer Arbeitgeberservice von Agenturen und AG`s, verbessern Chancen für Arbeitnehmer


Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will zusammen mit den Arbeitsgemeinschaften den Service für Arbeitgeber und damit die Chancen für Arbeitsuchende weiter verbessern

Die bundesweit 178 Agenturen für Arbeit wollen daher gemeinsam mit den Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) prüfen, inwieweit in den jeweiligen Agenturbezirken ein gemeinsamer Arbeitgeberservice aufgebaut oder wie bestehende Kooperationsmodelle weiterentwickelt werden können.

Die ARGEn aus Kommunen und Agenturen sind zuständig für die Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Bislang haben Agenturen und ARGEn in vielen Fällen keinen gemeinsamen Arbeitgeberservice, so dass es für Unternehmen in einer Region meist zwei oder sogar noch mehr Ansprechpartner auf Seiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung gibt.

Durch einen partnerschaftlich geführten, gemeinsamen Arbeitgeberservice aus Agenturen und ARGEn sollen Arbeitgeber zukünftig vor Ort nur noch einen Ansprechpartner haben und vergleichbare Dienstleistungen aus einer Hand erhalten. Ziel ist, Arbeitgebern eine passgenaue Vermittlung anzubieten sowie die Kundenzufriedenheit dieser speziellen Zielgruppe zu erhöhen. „Arbeitgeber erwarten von uns einen sehr guten Service mit möglichst wenig Aufwand und Bürokratie“, erklärte der für das operative Geschäft zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt. „Zufriedene Arbeitgeber melden uns auch die nächste offene Stelle. Das hilft den Arbeitslosen – mit einem gemeinsamen Arbeitgeberservice ist es egal, ob sie von der Agentur oder ARGE betreut werden“, betonte Alt.

Mit dem gemeinsamen Service kann nicht nur ein einheitlicher Auftritt gegenüber Arbeitgebern geschaffen werden. Die öffentliche Hand kann dadurch auch vorhandene Ressourcen bündeln und Doppelstrukturen abbauen.

Der gemeinsame Arbeitgeberservice verbessert die Chancen für Arbeitsuchende und erhöht die Transparenz am Arbeitsmarkt: Vermittler von Agentur und ARGE greifen zukünftig auf denselben Stellenpool zu. D.h. alle Stellen stehen allen Arbeitsuchenden gleichermaßen zur Verfügung, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder überhaupt keine Leistungen erhalten.

Empfänger von Arbeitslosengeld II werden von bundesweit 354 Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen, 69 zugelassenen kommunalen Trägern (Optionskommunen) sowie 19 Agenturen und Kommunen in getrennter Trägerschaft betreut. Für Arbeitsuchende, die Arbeitslosengeld I erhalten oder keinen Leistungsanspruch haben, sind die Agenturen für Arbeit zuständig.

Quelle: arbeitsagentur 

 
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