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Bundesregierung stabilisiert Künstlersozialversicherung


Selbständige Künstler und Publizisten können sich freuen - die Abgabe zur Künstlersozialversicherung wird weiter gesenkt 

Zur weiteren Absenkung der Künstlersozialabgabe auf 5,1 Prozent für das Jahr 2007 erklären der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes:

"Die Maßnahmen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Künstlersozialversicherung zeigen Wirkung. Zum zweiten Mal in Folge kann der Abgabesatz für Verwerter gesenkt werden. Diese erfreuliche Entwicklung trägt dazu bei, die soziale Sicherung von Künstlern und Publizisten zukunftsfest zu machen", so Kulturstaatsminister Bernd Neumann und der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Franz Thönnes.

Die Versichertenzahlen und damit der Finanzbedarf der Künstlersozialversicherung haben in den letzten Jahren schneller zugenommen als die für die Abgabepflicht erfassten Honorare der verwertenden Unternehmen. Dies führte in den zurückliegenden Jahren zu einem Anstieg des Abgabesatzes auf die Honorare, der im Jahr 2005 von 4,3 auf 5,8 Prozent  angehoben werden musste. Durch Maßnahmen der Bundesregierung konnte die Erfassung der Honorare verbessert und der Abgabesatz bereits im Jahr 2006 wieder auf 5,5 Prozent gesenkt werden. Für das kommende Jahr tritt am Sonntag, den 1. Oktober 2006 die Künstlersozialabgaben-Verordnung in Kraft, durch die die Künstlersozialabgabe erneut auf nunmehr 5,1 Prozent gesenkt wird. Die für die Kulturwirtschaft positive Entwicklung setzt sich also im nächsten Jahr fort.

Die Künstlersozialversicherung stellt eine europaweit einzigartige soziale und kultur-politische Errungenschaft dar. Sie bietet zur Zeit rund 150.000 selbständigen Künstlern und Publizisten in Deutschland Schutz vor den Lebensrisiken Alter, Krankheit und Pflege. Die Finanzierung erfolgt zur Hälfte durch die Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss sowie zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe, die bei den kunst- und publizistikverwertenden Unternehmen auf die Honorare an Künstler und Publizisten erhoben wird.

"Wir werden uns weiter entschieden dafür einsetzen, dass der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auf einem möglichst niedrigen Niveau bleibt", so der Parlamentarische Staatssekretär Thönnes. Kulturstaatsminister Neumann betonte: "Das Ergebnis unserer gemeinsamen Bemühungen ist gut für die Kultur, denn es ist eine Stärkung dieser unverzichtbaren Einrichtung, dieses Rückgrates unseres Kultur- und Medienbetriebes in Deutschland."

Quelle: bmwi 

 
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