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Bedingungen für Saisontätigkeit attraktiv gestalten

DBV schlägt Gesetzesänderung vor

Berlin,  - Die hohe Arbeitslosigkeit in Deutschland erfordert den Mut, neue Wege zu beschreiten. Dies haben auf einer Fachtagung der Bundesagentur für Arbeit unter Beteiligung der Bundesministerien für Wirtschaft und Arbeit, Gesundheit und Soziales, Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft der Deutsche Bauernverband (DBV), der Zentralverband Gartenbau (ZVG), der Gesamtverband der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände und die Arbeitsgemeinschaft der gärtnerischen Arbeitgeberverbände aufgezeigt. Sie haben ein Konzept vorgeschlagen, wie inländische arbeitslose Arbeitnehmer vermehrt für Saisonbeschäftigungen gewonnen werden können.

Quelle: dbvEin solcher Weg stellt nach Auffassung der Berufsverbände eine Konkretisierung der Definition einer kurzfristigen Beschäftigung dar. DBV-Präsident Sonnleitner hat heute in einem Schreiben an maßgebliche Politiker den Vorschlag der Berufsverbände konkretisiert und die positiven Auswirkungen erläutert. Vorgeschlagen wird, in Zukunft für das Vorliegen einer kurzfristigen Beschäftigung den zeitlichen Aspekt als einziges Kriterium zu wählen. Die bisherige Einschränkung, dass eine kurzfristige Beschäftigung nicht vorliegt, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird, muss ersatzlos entfallen. Durch die von den Berufsverbänden vorgeschlagene Änderung der Definition einer kurzfristigen Beschäftigung vermindert die Bundesagentur für Arbeit ihre Leistungsausgaben, wird die Motivation für Arbeitslose, eine Saisontätigkeit aufzunehmen, gesteigert und erhöht sich die Bereitschaft der Arbeitgeber, inländische Arbeitslose als Saisonarbeitskräfte zu beschäftigen. Die Wirtschaftsverbände sind überzeugt, dass sich eine Win-Win-Situation einstellen würde.

Der Vorschlag zielt im Einzelnen darauf ab, dass der bisherige Arbeitslose während seiner kurzfristigen Beschäftigung den Tariflohn vom Arbeitgeber erhält. Für diesen Zeitraum stellt die Bundesagentur für Arbeit die Leistungszahlung ein, entrichtet jedoch weiterhin die Beiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben den Vorteil, dass sie keine Sozialversicherungsbeiträge für die Saisontätigkeit entrichten müssen. Für den Arbeitnehmer wäre der Nettolohn höher bzw. für den Arbeitgeber die Lohnkosten niedriger als bei der derzeitigen Rechtslage – für beide Motivation genug, diesen Weg zu testen.

DBV-Präsident Sonnleitner hat die Politik und die Bundesagentur für Arbeit gebeten, den berufsständischen Vorschlag und seine Auswirkungen positiv zu bewerten und nicht voreilig aus rechtssystematischen Gründen zu verwerfen. Der Deutsche Bauernverband ist davon überzeugt, dass mit einer solchen Regelung ein entscheidender Schritt in Richtung einer verstärkten Vermittlung arbeitsloser inländischer Arbeitnehmer in Saisonbeschäftigungen gegangen würde.


Autor: Deutscher Bauernverband
Rückfragen an: DBV-Pressestelle
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Telefon: 030 31904-239
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