Änderung in der Freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung


Änderung in der Freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende wurde die Übergangsregelung zur freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung modifiziert.

Betroffen davon sind Selbständige und Auslandbeschäftigte. Sie können sich dann nur noch freiwillig weiterversichern, wenn sie die selbständige Tätigkeit oder Auslandsbeschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt, nach dem 31.12.2003 aufgenommen haben.

Alle Antragsteller, die bis zum 31. Mai 2006 ihren Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt haben, bekommen diesen auch noch bewilligt.

Quelle: Arbeitsagentur