Die Beschäftigungsförderung für gering Qualifizierte bietet Chancen, stößt oft genug aber auch an Grenzen - nicht nur der Finanzierbarkeit, sondern auch des mangelnden Angebotes an Einfach-Jobs.

Die Beschäftigungsförderung für gering Qualifizierte bietet Chancen, stößt oft genug aber auch an Grenzen - nicht nur der Finanzierbarkeit, sondern auch des mangelnden Angebotes an Einfach-Jobs.

Das Institut Arbeit und Technik (IAT/Gelsenkirchen) hat zwölf Modellprojekte des "Bündnis für Arbeit NRW" wissenschaftlich begleitet, in deren Rahmen unterschiedliche Ansätze und Instrumente zur Integration arbeitsloser gering Qualifizierter zeitlich befristet erprobt wurden.

Die Ergebnisse wurden jetzt in der Grauen Reihe des Instituts unter <http://iat-info.iatge.de/aktuell/veroeff/2005/gr2005-02.html> veröffentlicht.

Im Rahmen der bei Betrieben, Trägern und Kommunen angesiedelten Projekte konnten insgesamt 710 Personen eingestellt bzw. in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt werden. Z.T. wurden Einkommensbeihilfen an die Beschäftigten ("Kombilöhne") eingesetzt, in anderen Fällen Lohnkostenzuschüsse an Unternehmen oder Träger. Dabei gelang es deutlich besser als in anderen Programmen (z.B. Mainzer Modell oder Einstiegsgeld in Baden-Württemberg), die Zielgruppe der gering Qualifizierten tatsächlich zu erreichen: Fast 74% der Geförderten verfügten nicht über einen in Deutschland anerkannten Berufsabschluss. Rund 70% der Beschäftigten waren zuvor länger als ein Jahr arbeitslos. Der "Preis" für die hohen Anteile benachteiligter Arbeitsloser in den NRW-Modellprojekten war allerdings eine im Durchschnitt vergleichsweise hohe Förderung pro Arbeitsplatz.

Nach Einschätzung der IAT-Wissenschaftler verdienen die Erfahrungen und Ergebnisse der Modellprojekte und -programme zur Erprobung von Kombilöhnen und anderen Zuschüssen gleichwohl Beachtung, weil sie exemplarisch aufzeigen, wo Chancen und Grenzen der Beschäftigungsförderung für gering Qualifizierte liegen. Einige Modellprojekte haben es geschafft, ihre Arbeit nach Auslaufen der öffentlichen Förderung fortzuführen. Ob ein Projekt marktfähig wird, hängt oft genug nicht von den Leistungen der Beschäftigten ab, sondern z.B. auch von der Art der Produkte und Dienstleistungen, der Zahlungsbereitschaft der Kunden und der Konkurrenz, wie Beispiele haushaltsbezogener Dienstleistungen zeigen. In anderen Feldern wie z.B. Catering oder Second-Hand-Shops ist die Konkurrenz sehr groß, und es hängt letztlich neben der Attraktivität der Angebote vor allem von den jeweiligen regionalen Bedingungen ab, ob die Modellprojekte es schaffen, dauerhaft am Markt zu bestehen. Ohne öffentliche Förderung ist eine Fortführung von Beschäftigungsverhältnissen mit Personen, die dauerhaft weniger leistungsfähig sind oder eine besonders intensive Anleitung benötigen, zweifellos sehr schwierig.

Einige Projekte haben auf Marktnischen gesetzt, wie z.B. die Bewirtschaftung von Schulkantinen, die von der privatwirtschaftlichen Konkurrenz aufgegeben worden waren oder ihnen grundsätzlich nicht rentabel erscheinen. Mit der vorgesehenen Ausweitung von Ganztagsschulen eröffnen sich hier zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten, von denen auch gering Qualifizierte profitieren könnten. Nach den bisherigen Erfahrungen wird dies in größerem Maße aber nur gelingen, wenn hierfür auch öffentliche Zuschüsse bereitgestellt werden.

Ein Königsweg zur Förderung der Beschäftigung von gering Qualifizierten ist noch nicht gefunden und es ist überdies mehr als fraglich, ob es einen solchen überhaupt geben kann. Dies gilt insbesondere, so lange es nicht gelingt, die Beschäftigung in Deutschland insgesamt auszuweiten. Es ist zudem nicht auszuschließen, dass sich die Beschäftigungschancen von formal gering qualifizierten Arbeitslosen künftig weiter verschlechtern werden. Denn nach den jüngsten Arbeitsmarktreformen stehen auch qualifiziertere Arbeitslose verstärkt unter Druck, Arbeitsplätze unter ihrem Qualifikationsniveau anzunehmen. Dies könnte zu einer weiteren Verdrängung gering Qualifizierter führen.