Seit dem 1. August 2005 ist sie nun nach siebenjähriger Übergangszeit in Kraft, die neue deutsche Rechtschreibung. Sie ist für Schulen und Behörden verbindlich.

Seit dem 1. August 2005 ist sie nun nach siebenjähriger Übergangszeit in Kraft, die neue deutsche Rechtschreibung. Sie ist für Schulen und Behörden verbindlich.

Bis jetzt gab es in den Bereichen Groß- und Kleinschreibung, Laut-Buchstaben-Zuordnung und Schreibung mit Bindestrich eine Übergangsregelung. Danach war die alte wie auch die neue deutsche Rechtsschreibung richtig. Diese Tolleranz ist jetzt weggefallen. Nur die Bundesländer Bayern und NRW haben sich 16. Juli dieses Jahres entschieden die Fehlertolleranz auch nach dem 1. August 2005 beizubehalten.

In den Bereichen Getrennt- und Zusammenschreibung, Worttrennung am Zeilenende und Zeichensetzung gilt die Fehlertolleranz auch weiterhin bundesweit.

Was haben Sie als Existenzgründer und Unternehmer bei der neuen deutschen Rechtsschreibung zu beachten. Die neue deutsche Rechtschreibung ist in erster Linie verbindlich für Schulen und Behörden. Unser Tipp daher: wenn sie in der neuen deutschen Rechtschreibung noch nicht ganz fit sind dann schreiben sie lieber weiterhin mit der alten. Versuchen sie eine Mischung aus neuer und alter deutscher Rechtsschreibung zu verhindern. 

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