bildquelle: bdi-online.de„Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen in der EU endlich in Schwung gebracht werden“, erklärte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann im Hinblick auf die Abstimmungen im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments. „Wenn mit Hilfe der geplanten Dienstleistungsrichtlinie in der Europäischen Union im Dienstleistungsbereich 600 000 neue Arbeitsplätze entstehen können, kommen wir einen großen Schritt voran. Jede Verzögerung der Richtlinie ist schädlich“, so Thumann.

bildquelle: bid-online.de„Grenzüberschreitende Dienstleistungen müssen in der EU endlich in Schwung gebracht werden“, erklärte BDI-Präsident Jürgen R. Thumann im Hinblick auf die Abstimmungen im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments. „Wenn mit Hilfe der geplanten Dienstleistungsrichtlinie in der Europäischen Union im Dienstleistungsbereich 600 000 neue Arbeitsplätze entstehen können, kommen wir einen großen Schritt voran. Jede Verzögerung der Richtlinie ist schädlich“, so Thumann.

Der Binnenmarkt für Waren hat seit 1992 über 2,5 Millionen Arbeitsplätze geschaffen. Die zu erwartende Parallelentwicklung im Dienstleistungsbereich dürfe nicht aufs Spiel gesetzt werden. Thumann forderte daher die Abgeordneten auf, die Richtlinie und das Herkunftslandprinzip auf keinen Fall auszuhöhlen. Gerade durch das Herkunftslandprinzip soll der Zugang der Dienstleistungsunternehmen zu den Märkten in anderen EU-Mitgliedstaaten erleichtert werden. „Wer einmal in Deutschland 40 und mehr Formulare ausgefüllt hat, um alle behördlichen Vorschriften für sein Gewerbe zu erfüllen, soll dies nicht 24 Mal in den anderen EU-Ländern wiederholen müssen. Der Kampf mit 24 fremden Rechtsordnungen im Verwaltungsbereich entfiele. Die Chancen, die das Herkunftslandprinzip bietet, muss das Europäische Parlament für die Unternehmen und Arbeitnehmer nutzbar machen.“

„Die Richtlinie belastet weder Verbraucher noch Arbeitnehmer und verlangt erst recht nicht die Privatisierung öffentlicher Unternehmen. Diese unglücklichen Missverständnisse müssen endlich ausgeräumt werden. Es wäre fatal, wenn mit Argumenten wie „berechtigten Schutzbelangen der Mitgliedstaaten“ ihre Verabschiedung blockiert wird. Schutzbelange wie z.B. Umweltschutz, Gesundheitsschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung, werden durch die Richtlinie gar nicht beeinträchtig“, so der BDI-Präsident.

 

Quelle: bdi